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Hallo,
Mißbrauchsvorwürfe werden eigentlich nur gegen Väter gerichtet.
Ich halte es für sehr problematisch, wenn du dich aus dem Umgang mit dem Kind herausziehst, und in der Zeit nicht anwesend bist. Ich vermute, ein Gutachter wird das sehr negativ beurteilen und der Vater kann das ABR vergessen. Vermutlich wird der Gutachter dein verhalten zum Anlass nehmen, um dir ein hochgradiges Konfliktpotential zu unterstellen und Tschüss ABR.
Die Lügengeschichten der EX solltest du nicht an dich ran lassen. Ich bekomme auch seit Jahren solche Lügen und es gibt eigentlich nichts, was nicht schon mal dabei war. Vor Gericht hat das nur in einem Fall überhaupt eine Rolle gespielt.
Wenn du dich über diese Lügen aufregst, hat die EX ihr Ziel erreicht. Sie will, dass du emotional reagierst und Fehler machst.
Besteht bei euch gemeinsames ABR??
Ja kann man sowieso meistens vergessen. Deren Stellungnahmen waren in meinem Fall stets so verworren und angreifbar, dass sie keine Konsequenz vor Gericht hatten.
JA ist unwichtig, der Gutachter ist mittelmässig wichtig, Wichtig ist das Amtsgericht, das OLG und das Verfassungsgericht. Und am wichtigsten ist, dass ihr nicht auf die destruktive Strategie der EX hereinfallt!! Haltet euch nicht mit den Lügengeschichten auf, sondern behandelt sie wie solche. Geht nicht auf diese Lügen ein, sondern bestreitet sie einfach, OHNE beweisen zu wollen, dass es Lügen sind. Das kann man nämlich nicht.
Alles Gute,
Ingo Nawrath
VAFK-Kontaktstelle Burg-Dithmarschen
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