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Hallo Rina,
ähnliches habe ich mit meinem Enkel erlebt. Die Mama musste ins Krankenhaus,
weil sie sein Schwesterchen zur Welt gebracht hat. Der Kleine Mann, damals 2
½ Jahre alt, kam in dieser Zeit zu mir in „Pflege“. Als ich dann mit ihm zum
Krankenhaus fuhr, interessierte ihn alles Mögliche, aber seine Mama bekam
nicht mal einen flüchtigen Kuss. Ihn ließ es sogar kalt, als sie deswegen
weinte.
Nachdem meine Schwiegertochter mit dem Baby aus dem Krankenhaus entlassen
worden ist, habe ich sie mit beiden Kindern zu mir geholt, weil mein Sohn
arbeiten musste. Sie war kaum bei mir, bekam sie hohes Fieber und musste in
ein Krankenhaus in meiner Region. Wenn ich die abgepumpte Milch für das
Baby, das auch bei mir blieb, im Krankenhaus abholte, nahm ich den kleinen
Mann mit. Wieder hat er sich kaum um seine Mama gekümmert. Genau genommen,
sah er sie nicht mal mit seiner Kehrseite an – obwohl er mehr ein
Mamasöhnchen ist.
Als mein Sohn Schichtwechsel hatte, nutzte er die Freistunden und kam die
200 km angefahren um seine Kinder bei mir und seine Frau im Krankenhaus zu
besuchen. Wie mein Sohn wieder fahren wollte, machte der kleine Kerl einen
Aufstand vom Feinsten. Bis dahin hat er weder geweint noch nach seinen
Eltern gefragt. Selbst telefonieren mit Papa ging problemlos.
Ich hatte folgenden Eindruck: er fühlte sich von seiner Mama im Stich
gelassen, weil sie plötzlich nicht mehr präsent war. Deswegen bestreikte er
sie. Dass sein Papa, wegen der Berufstätigkeit im Schichtdienst öfters mal
nicht da ist, war er gewohnt. Lediglich war er nicht gewohnt, dass Papa von
mir wegging, ohne ihn mitzunehmen. Normalerweise war das Kind nie ohne
mindestens einen Elternteil bei mir gewesen. Jetzt befürchtete er
wahrscheinlich, dass ihn auch der Papa im Stich lässt.
Lasst Euch auf jeden Fall den „Segen“ vom Jugendamt schriftlich geben. Soll
schon vorgekommen sein, dass die nachher nichts mehr davon wussten und dann
sogar der Umgang mit dem Papa eingeschränkt wurde, weil er ja wieder das
Kind ganz einfach einbehalten könnte.
Mir ist ein persönlicher Fall bekannt, da erhielt die Mutter dann danach im
Wege der einstweiligen Anordnung das alleinige Sorgerecht vom Gericht. Die
Gerichte entscheiden nämlich im Zweifelsfall wo ein Kind lebt – nicht das
Jugendamt.
Gruß
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: RinaD [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Mittwoch, 25. Juli 2007 11:24
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Sorge- und/oder
Aufenthaltsbestimmungsrecht; 50 : 50 - Wechselmodell
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Aufenthaltsbestimmungen
Hallo Kooka,
ich kann deine Sichtweise gut verstehen. Das war auch mein erster Gedanke
als ich die Situation mitbekommen habe.
Im Mai hat sich meine Meinung aber geändert...
Die Ex hat die Kleine für 6 Wochen zu meinem LG "abgeschoben", weil sie
nicht mit ihr zurecht kam und ihr neuer LG seine Ruhe wollte. In den 6
Wochen hat die KM die Kleine 3mal besucht. Wärend den Besuchen hat sie ihre
Mutter nicht wirklich beachtet. Sie war nur bei meinem LG oder bei der "Omi"
aber zu ihrer Mutter wollte sie nie. Als die Kleine mitbekommen hat, dass
ihre Mutter sie besuchen will, hat sie sich unter dem Küchentisch versteckt
und immer gesagt: "Mama soll nicht kommen!" Wir haben ihr immer gesagt, dass
die KM dann wieder ohne sie nach hause fährt und sie bei uns bleibt. Aber
gebracht hat es nichts.
Da frag ich mich, ob das wirklich nur eine Laune von der Kleinen ist!?
Fakt ist, dass es meinen LG jedesmal das Herz zerreißt, wenn er die Kleine
wieder abgeben muss. Nicht nur weil er sie 2 Wochen nicht sieht, sondern
weil er nicht weiß, wie es ihr geht, wenn Sie bei der KM ist.
Wir haben jetzt das Jugendamt eingeschlten, die auch sofort reagiert haben
(welch ein Wunder! *g*) Die KM hätte gestern zum Gespräch dort erscheinen
sollen, was sie nicht getan hat. Sie bekommt jetzt eine 2. Chance und wenn
sie die nicht nutzt, werden wir die Kleine das nächste Mal bei uns behalten
(mit Zustimmung vom JA).
LG RinaD
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