Beitrag 16 von 302 (5%) | Anfang zurück weiter Ende |
|
Hallo!!
Es ist gut, wenn auch auf deutsch geschrieben wird, je mehr sich melden, um
so mehr zeigen wir, dass die Verhandlung auch hier in Deutschland beobachtet
wird.
BITTE SCHREIBT!!!!!
und:
grob übersetzt:
Martin war in Begleitung seiner RA, mir und dem Vorsitzenden des
Elternvereins von Badajoz beim Familiengericht in Badajoz.
Er erklärte, dass er seinen Sohn seit November 2005 nicht mehr gesehen hat,
nachdem ihn die Mutter nach Badajoz entzogen hatte.
Seine RA erklärt das Gericht für unzuständig über das ABR und somit die
Aufhebung des Herausgabebeschlusses aaus Deutschland zu entscheiden.
Diee Mutter sprach nicht mit der Presse.
Ihr RA teilte mit, dass seine Martin das ABR erst nach der Ausreise der
Mutter erhalten habe und da der Sohn jetzt seit 2,5 Jahren in Badajoz lebt, die
Zuständigkeit des dortigen Gerichts, begründet durch
Brüssel IIa.
Der Kinderpsychiater, durch die Mutter beauftragt, erklärt, dass der Sohn im
Juni 2006 erhebliche Schwierigkeiten mit der Intergration hatte, dies aber
durch die familiäre Belastung durch Martin.
Der Sohn will seinen biologischen Vater nicht sehen. Eine Herausgabe würde
für das Kind einen emotionalen Schock bedeuten.
Dennoch gab es für 17.30 Uhr einen Herausgabetermin, bei der Schule San
Bautista (ähnlich einer Erziehungsberatungsstelle). Mutter und Sohn erschienen
nicht.
Der Herausgabebeschluss erhält nur die Konsequenz eines Zwangsgeldes von
200,00€ monatlich bis zur Herausgabe für die Mutter. Die öffentlichen Stellen
dürfen nicht eingeschaltet werden (Polizei etc).
Ach ja, da Manuel ja bei Gericht aussagen musste, hätte die Richterin, wäre
sie neutral und würde das Recht nicht beugen, Manuel dort schon an den Vater
herausgeben können.
Aber Martin durfte Manuel dort noch nicht einmal sehen!!!!!