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Hallo Beli,
ich sehe das auch so wie Helmut. Dein LG bräuchte Gutachten. Das ist
aber erst mal wieder mit Kosten verbunden. Allerdings müssten doch
Veröffentlichungen zu finden sein, welche Tests usw. angewendet werden
um das ADS festzustellen.
Den Arzt evtl. vorladen lassen, vielleicht schafft ihr es auch,
zeitgleich einen fachkundigen Beistand (Neurologen) zur Befragung beim
Gericht mit anwesend sein zu lassen.
Vielleicht kann man auch noch folgendes machen: Frag doch mal bei der
Ärztekammer nach, ganz offiziell mit Brief, ob die vom Arzt bisher
vorgelegte Begründung, dass diese Medikamente sein müssen, ausreichend
ist. Dort fragen, welche Tests notwendig sind und ob das Vorgehen des
Arztes nicht die Gesundheit des Kindes gefährdet, wenn es Medikamente
einnimmt, die nur auf schulischer Einschätzung (hat er die Lehrer
befragt oder hat die Mutter nur erzählt dass die Lehrer was gesagt
hätten) und die der Mutter begründen.
Dein Männe kann noch Bescheinigungen vorlegen, dass er kein ADS hat und
je gehabt hatte (also hier schon falsche Voraussetzungen vorliegen).
Evtl. den Ärzten das Schreiben an die Ärztekammer vorab vorlegen und sie
um Mithilfe bitten, damit das Schreiben an die Ärztekammer nicht raus
muss. Persönlich mit allen Sachen beim Arzt aufkreuzen. Dann kann er
noch den Ärzten mitteilen, dass er eine weitere Behandlung durch sie,
ohne dass er einbezogen wird, als sorgeberechtigter Vater untersagt.
Noch was: reg Dich nicht auf. Es ist heutzutage eher selten dass einem
Vater das Sorgerecht entzogen wird. Hat die Ex überhaupt einen Anwalt?
Ihr könnt nämlich den Spieß auch umdrehen: die Ex ist nicht zuverlässig,
da sie den Vater in wichtige Behandlungen und Untersuchungen des Kindes
nicht mit einbezieht. Wenn Ihr den ADS-Punkt gut knacken könnt, habt Ihr
sogar bessere Chancen als je.
Für die Umgänge, könnt Ihr ja auch, die Schikanen usw. der Ex belegen.
Wenn sie z. B. einseitig den „Rückgabetermin“ vorverlegt und er ihn
nicht akzeptiert, ist das keine Unzuverlässigkeit von ihm, sondern von
ihr.
Die Arbeitslosigkeit und die daraus resultierenden fehlenden
Unterhaltszahlungen, wird wahrscheinlich kein Richter gegen ihn
verwenden. Im Gegenteil, man könnte das auch wieder als Pluspunkt
darstellen: er hat jetzt mehr Zeit für das Kind, er kann es ganz
betreuen.
Also erst mal keine Pankik
grüßle
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Helmut Dittmann
[mailto:@carookee.com]
Gesendet: Samstag, 26. Februar 2005 16:19
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Sorge- und/oder
Aufenthaltsbestimmungsrecht; 50 : 50 - Wechselmodell
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Ex beantragt alleiniges Sorgerecht
Hallo Beli,
über die Frage der Behandlung mit Methylphenidat (Ritalin) ist in der
Vergangenheit mehrfach kontrovers diskutiert worden. Fachleute sind sich
einig:Es gibt im Falle der entsprechenden Diagnose keine Alternative.
Hierüber sollte man nicht diskutieren, die Grage, die Du stellst
verstehe
ich anders:
Ist die Diagnose gesichert?????????
Hier ist der Ansatz, zu dem ich mit einem Beispiel beitragen kann, das
ich
persönlich erlebt habe:
Vater (verstorben) war Kinderarzt, die Mutter ist Fachärztin für
Neurologie
und Psychiatrie. Die Mutter hat Untersuchungen in drei Kliniken und
einem
befreundeten Kinderarzt durchführen lassen, den sie als Spezialisten auf
diesem Gebiet kannte. Ritalin wurde eingesetzt, statt auf die
Sonderschule
zu gehen, studiert der Sohn heute. Das Problem ist die Diagnose, die
selbstverständlich nicht ein Psychologe, sondern nur ein Arzt stellen
kann.
So unverantwortlich es ist, einem Kind Ritalin zu verweigern, wenn es
notwendig ist, so unverantwortkich ist es, es zu verabreichen, wenn die
Diagnose nicht gesichert ist. Deshalb:
Die Begründung des Antrags nebst Anlagen einem Fachmann vorlegen und
danach
entweder der Behandlung zustimmen, weitere Meinungen einholen oder durch
Einholung eines Sachverständigengutachtens unter Beweis stellen, daß die
vorgeschlagene Behandlung kontraindiziert ist.
Wissen muß man dazu folgendes, was die KM offenbar nicht weiß: Die
Ursache
der ADS liegt in dervfehlenden Produktion eines bewstimmten Botenstoffs,
der
bis zum Alter von ca.19 Jahren gebraucht wird. Ritalin erhalten daher
nur
Kinder und Jugendliche bis zum genannten Alter, danach wird es
ausgeschlichen, wie die Ärzte sagen, also abgesetzt. Legasthenie ist
eine
Efindung von Psychologen und Sozialarbeitern und hat damit überhaupt
nichts
zu tun. Die "Testung" erfolgt nicht in einer Sitzung, sondern durch eine
Vielzahl von Untersuchungen, bei denen andere Ursachen ausgeschlossen
werden.
Du kannst mir gerne Antrag und Anlagen per Fax übersenden, dann kann
genauer
Stellung nehmen.
mfG
Helmut Dittmann
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Schumacher @ zweitfrauen.de