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hallo ingrid,
wir hatten seit 10.03.06 keinen kontakt zu sarah. kein gericht hatte sich zuständig gefühlt über unseren fall zuverhandeln.traurig aber wahr.
so nun ist es so das am 15.07.06 die kleine bei uns anrief und fragte ob sie 2-3 wochen zu uns kommen könne da ferien sind und mama keine zeit für sie hat.wir waren sprachlos. naklar kannst du kommen sagten wir , und am 16.07.06 hat die KM uns die kleine gebracht, kein wort darüber verlohren was ihr anwalt uns geschrieben hat oder sonstwas.
meine frage nun ist das schreiben vom anwalt der KM nun hienfällig , das wir keinen kontakt zu sarah haben dürfen? und was ist wenn sarah sagt das sie lieber wieder bei uns wohnen möchte ? das gefühl haben wir nemlich. als die KM sarah nicht wieder gebracht hat , hies es sie darf das weil sie das sorgerecht hat. nun das jugendamt sagt aber immer zum wohl des kindes , und wenn sarah hier bleiben möchte , ist es ja zum wohl von sarah.
bitte um deine meinung.
gruss chrissy31
Ingrid <@carookee.com> schrieb:
body, p, td { font-family: arial, helvetica, sans-serif; font-size: 13px; } Hallo Chrissy,
seit ich Deinen Beitrag hier im Forum gelesen habe, habe ich viel im
Internet nach hilfreichen Urteilen gesucht. Da ich hier in China zur Zeit
eine extrem langsame Internetverbindung habe, war der Erfolg mäßig bis gar
nicht vorhanden.
Dazu kommt, dass ich meine Suche falsch angepackt habe. Ich habe am Anfang
einen wesentlichen Punkt übersehen, das Alter des Kindes. Dein Mann und das
Kind sind somit eine „Altfallregelung“. Ich nehme an, dass er lediger Vater
ist.
Mitte 1998 wurde das Kindschaftsrecht geändert (reformiert würde ich nicht
sagen wollen). Bis dahin war ein lediger Vater automatisch vom Sorgerecht
ausgeschlossen. Erst nach der Änderung konnte er, wenn die Mutter es wollte,
das gemeinsame Sorgerecht zusammen mit der Mutter erhalten.
Um auch für Kinder, die vor der Änderung des Kindschafsrechtänderung geboren
wurden, eine Gleichbehandlung zu erreichen, wurde vom Verfassungsgericht
eine Lösung verlangt, die auch diesen „frühen“ Vätern das Sorgerecht
ermöglichen.
Es gibt nur sehr vereinzelte Urteile, wo einem Altfallvater von den
Gerichten das Sorgerecht zuerkannt wurde. Von einem Amtsgerichtsurteil
wusste ich, das wurde dann aber wieder vom OLG aufgehoben. Dann kenne ich
einen Fall, wo ein lediger Vater, wegen dauernder Umgangsvereitelung der
Mutter, das Sorgerecht zuerkannt wurde.
Bei meiner Recherche wurde ich dann noch in einem etwas besonderen Fall
fündig. Das ledige Kind war vom späteren Ehemann der Mutter adoptiert. Das
Kind wollte nach einigen Jahren aber zum leiblichen Vater. Lebt jetzt dort
und der soll das Sorgerecht haben. Der Fall wurde in einem Forum vom
‚Adoptivvater geschildert. Ich habe mich in diesem Forum angemeldet um ihm
eine PM schicken zu können. Leider funktioniert dort das verschicken dieser
privaten Mitteilungen im Moment nicht. Eine e-mail-Adresse kann ich aber
nicht finden. Werde diesbezüglich aber weiter am Ball bleiben.
Die Einschätzung, die Du bisher lesen konntest, ist soweit richtig. Ein
lediger Vater hat erst mal die Arschkarte gezogen. Aber in Euerem Fall sehe
ich Chancen. Gelinggarantie gibt es aber nicht.
Meine Chancen beruhen darauf, dass das Kind eine lange Zeit beim Vater
gelebt hat. Es müsste also das Kontinuitätsprinzip greifen können. Egal ob
ein Kind bei einem Elternteil oder Pflegeeltern so lange Zeit lebt, es darf
nicht so ohne weiteres aus seiner gelebten Beziehung gerissen werden.
Mein Vorgehen wäre, aber unbedingt einen wirklich engagierten Anwalt nehmen,
als erstes per einstweiliger Anordnung auf Rückführung des Kindes in seine
gewohntes Umfeld und HILFSWEISE eine Umgangsregelung und dies auch per
einstweiliger Anordnung. Wenn Ihr nämlich nicht schnell und konsequent
handelt, ist die Kontinuität bei der Mutter.
Hier nicht das alleinige Sorgerecht beantragen. Das dürfte nach der
Altfallregelung nicht möglich sein. Das gemeinsame Sorgerecht mit dem
alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht beim Vater beantragen. Dieses mit dem
Argument der Kontinuität, weil das Kind ja bisher den Lebensmittelpunkt beim
Vater hatte.
Jetzt stellen sich mir noch die Frage: auf welcher Basis konnte während der
3 ½ Jahre der Vater für das Kind rechtlich tätig werden? Er musste es ja in
der Schule anmelden, mit ihm zum Arzt, einen Schulausflug genehmigen usw.
Dafür benötigte er doch irgendwelche Vollmachten.
Kann es sein, dass er sozusagen als Pflegefamilie eingesetzt gewesen ist?
Wenn ja, hat er recht gute Chancen auf Rückführung des Kindes. Pflegeeltern
haben rechtlich nämlich eine besonderen Status und ganz besondere Rechte.
In welcher Region lebst Du? Warum habt Ihr eigentlich nicht schon viel
früher etwas unternommen? Zum Beispiel für das Kind, als es bei Euch lebte,
die Vormundschaft beantragt? Noch mal der Tipp: nehmt bitte einen
engagierten Anwalt mit Fantasie. Aufs Jugendamt braucht Ihr nicht zu hoffen.
Gruß
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: chrissy 31 [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Donnerstag, 23. Februar 2006 00:24
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Sorge- und/oder
Aufenthaltsbestimmungsrecht; 50 : 50 - Wechselmodell
Betreff: [Zweitfamilienforum] KM bringt die Tochter von meinem Mann nicht
wieder
hallo,
wir haben ein problem , die tochter(9) von meinem mann lebt seit 3,5 jahren
bei uns, weil die KM mit ihr überfordert war.
die KM hat sich 2 jahre garnicht um das kind gekümmert.vor 1,5 jahren kam
sie dann wieder an und wollte das kind am wochenende bei sich haben,was mein
mann auch erlaubte.
nun vor 6 wochen kam die KM und teilte uns mit das sie ihr kind wieder ganz
bei sich haben wolle,und lies uns das auch durch einen anwalt mitteilen.
am 10.03.06 war wieder ein KM wochenende und von diesem wochenende kam die
kleine nicht wieder zurück.wir bekamen ein schreiben von ihrem anwalt das
die kleine nun bei ihr lebt und wir sie auch nicht mehr sehen dürfen.die KM
hat das alleinige sorgerecht.
geht das denn so einfach wie sich die KM das vorstellt??
wir sind sehr verzweifelt , wer kann uns helfen??
bei JA und beim anwalt waren wir schon und die haben uns wenig hoffnung
gemacht das die kleine wieder zu uns kommt.
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