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Hallo @ll,
nun entscheidet diesbezüglich das Regierungspräsidium Stuttgart, zum wiederholten male in unserer Angelegenheit (siehe Datei anhang). Wir werden sehen was dabei herraus kommt. Das letzte mal bekam ich ja Recht.
Auszug aus dem Schreiben:
„ wegen der Bedeutung Ihres Falles wurde nach Rücksprache mit unserem Rechtsamt Ihr Antrag dem Regierungspräsidium Stuttgart vorgelegt“
„bis zur endgültigen Entscheidung werden wir Ihrem weiteren Antrag entsprechen, so dass Pxxxxxx ab dem 12.9.04 ,mit Hauptwohnsitz bei Ihnen und Nebenwohnsitz bei der Mutter gemeldet ist.“
(Mxxxx ist bei mir mit Nebenwohnsitz und bei der Mutter mit Hauptwohnsitz gemeldet)
[editiert: 22.07.07, 08:58 von tfpmr]