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Hallo,
als erstes solltet ihr für die Zukunft darauf achten, dass alle Vereinbarungen im Sitzungsprotokoll erscheinen. Auf das Gedächtnis des Richters könnt ihr euch nicht berufen.
Was ihr mündlich ohne jegliche schriftliche Aufzeichnung vereinbart habt, darauf werdet ihr euch in einem Rechtssstreit nicht berufen können.
Macht der Mutter doch über den Anwalt nochmal euren Vorschlag und wartet die Reaktion ab. Wenn die Mutter wirklich nur in den Urlaub fahren will, vielleicht geht sie dann darauf ein...
Meine Tochter kam mit einem abgelaufenen Reisepass zum Umgangstermin und dem Hinweis der Mutter, wenn mir das nicht passen würde, dann könnte sie einen aktuellen Pass nachschicken. *lach* Hätte ich deshalb eine Urlaubsreise absagen müssen, würde ich die Mutter natürlich auf Schadenersatz verklagen, weil die Übergabe des Reisepasses im Beschluss geregelt ist.
Abgelaufener Reisepass ... *kopfschüttel*
Alles Gute,
I.Nawrath
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