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Mitteilung an Presse, Behörden, Justiz und Politik sowie BürgerInnen (via Internet)
Richter am Amtsgericht Augsburg gibt Mutter Freibrief zur Kindesmisshandlung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie üblich werden Verbrechen an Kindern - falls nicht von einem Vater begangen – vom Jugendamt und Gericht gedeckt. Ein besonders krasser Fall aus der Region Augsburg zeigt einmal mehr die schmerzlichen Folgen der katastrophalen "Arbeit" der Jugendämter und Gerichte. Ein Kind im dreizehnten Lebensalter, Sascha, wird von der Mutter schwer misshandelt. Der leibliche Vater, Herbert Eicher, geht immer wieder zum Jugendamt und zur Polizei - doch niemand will ihm helfen. Die kindesmisshandelnde Mutter wird von Richter am Amtsgericht Augsburg (Herr Fischer) und Jugendamtsmitarbeiter beim Kreisjugen-damt Augsburg (Herr Hauer) gedeckt.
Kurze Zusammenfassung der Ereignisse der letzten Wochen:
Wegen andauernder physischer und psychischer Kindesmisshandlungen durch die Kindsmutter hat der Vater von Sascha, Herbert Eicher, am 18.06.2004 den Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge von Sascha auf sich gestellt, da er die Gewalttätigkeiten der Kindsmutter gegenüber seinem Sohn nicht mehr länger hinnehmen konnte. Sascha ist bereits mehrfach zur Polizei gelaufen und hat dort ausgesagt, er will nicht mehr zur Mutter, sie schlägt ihn stän-dig. Anzeigen von Dritten sind bei der Polizei eingegangen, von Personen die beobachtet haben, dass Sascha misshandelt zur Schule kam. Die Nachbarn mussten per Notruf die Polizei schon verständigen, die Polizisten dann noch den Notarzt, usw..
Das Jugendamt (Landkreis Augsburg, Herr Hauer) hat nach alledem, trotz Kenntnis der Sachlage in keiner einzigen Situation etwas gegen die Kindesmisshandlungen unternommen. Herrn Hauers Aussage „Lieber eine schlechte Mutter als das Kind im Heim“, zeigen nicht gerade von einer sach- und fachgerechten Haltung in einem solchen Fall. Zu dem stellt sich die große Frage, warum das Jugendamt zwar Kenntnis von Anzeigen bei der Polizei hat, aber nichts unternommen hat!?
Am 02.08.2004 hat der Richter Sascha angehört. Sascha sprach sich deutlich und unmissverständlich mehrmals für den Verbleib bei seinem Papa aus.
Am 30.08.2004 war Sascha mit seinem Vater nochmals bei Richter Fischer. Sascha hat ihm auch mitgeteilt, dass er wieder von der Mutter geschlagen und getreten worden ist, während des Kuraufenthalts mit der Mutter (04.-25.08.04). Sascha ist am Freitag, den 27.08.04 von zuhause weg und hat wegen den Misshandlungen Schutz beim Vater gesucht. Sascha hat dem Richter klar und deutlich verständlich gemacht, dass er nicht mehr zur Mutter will, sondern beim Papa verbleiben möchte. Er erzählte von dem Ablauf der Misshandlungen. Richter Fischer hat daraufhin einen Beschluss zur Herausgabe des Kindes verfasst, mit Hilfe des Gerichtsvollziehers, auch unter Anwendung von Gewalt, ihn überall herauszuholen. In seinem Beschluss hat er verkündet, der Vater würde ihn beeinflussen, so ist nicht der Kindeswille entscheidend, sondern das „Kindeswohl“. Die Gewalttaten der Mutter schwächt Richter Fischer ab. Der Richter kam dann auf Sascha zu und sagte, er solle mit der Mutter (die auch anwesend war) mit nach Hause fahren, wir belassen das ganze so, sie hat das Sorgerecht. Sascha weigerte sich und brach in Tränen aus, selbst auf nachdrängen zum Richter, was er hier mache ist unmenschlich, er macht den Jungen kaputt, rührte ihn nicht und ging einfach. Sascha ging nicht mit der Mutter, er wich nicht mehr von der Seite des Vaters. Er ist vor der Mutter davongelaufen, der Aufenthaltsort von Sascha ist derzeit nicht bekannt. Die Mutter von Sascha hat eine Gerichtsvollzieherin beauftragt.
Am 30.08.2004 abends, ca. 18:15 Uhr, hat die Gerichtsvollzieherin das Haus des Vaters aufgebrochen. Es war niemand da, auch die Nachbarn und die anwesenden Polizisten haben dies bestätigt, dass niemand da ist, dennoch ließ die Gerichtsvollzieherin S.. S.., Schwabmün-chen, nicht nach (Gefahr im Verzug ist somit nicht gegeben, das diese Handlungen rechtfertigen würden!). Es wurden alle Kleiderschränke durchsucht, die Matratzen von den Betten ge-hoben, jeder Winkel des Hauses durchsucht … Der Vater hat sofort gegen die einstweilige Anordnung zur Herausgabe des Kindes Beschwerde eingelegt und per einstweilige Verfügung beantragt, dass der Sohn zum Vater kommt. Das Gericht sollte hier nicht verkennen, dass es hier um ein Menschenleben geht, um dessen Glück oder der Zerstörung der Zukunft geht.
Wie viele Fälle von Pascal aus Saarbrücken, Vanessa aus Mön-chengladbach und Caroline aus Dillingen brauchen wir noch?
Wir bitten Sie, uns im Interesse betroffener Kinder zu unterstützen, indem Sie die Öffentlichkeit über diese Missstände, wie die Willkür von Richter Fischer, informieren. Wir bitten Sie diese Hinweise ernst zu nehmen um Schlimmeres zu verhindern, da es keine Einzelfälle mehr sind.
Die ältere Tochter des Vaters lebt auch noch im Haushalt der Mutter. Der Vater versucht auch ihr zu helfen
Für Rückfragen und weitere Informationen zum Vorgang steht zur Verfügung:
Herbert Eicher
Am Eisweiher 20
86830 Schwabmünchen
Tel: 0 82 32 / 77 176, Mobil: 0174 / 19 48 713
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Meierfels
VafK-Augsburg/Schwaben
c/o Kreisvorstand
[editiert: 04.09.04, 10:29 von Ingrid]