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... aber JA NICHT ohne VORHERIGEN RAT eines versierten ANWALTS!!!
Viele Väter haben sich in gutem Glauben und aus reiner Gutmütigkeit von
Jugendämtern über den Tisch ziehen lassen!
Herzliche Grüße
Hartmut Schewe
Im Hau 15
72631 Aichtal
Tel: 07127/56702
Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden (Rosa Luxemburg, Januar
1919 von nationalistischen Offizieren ermordet)
Hallo,
wie wäre es denn wenn Dein Mann den Unterhalt beim Jugendamt titulieren
lassen würde? Dann muss das Amt ihn eigentlich als einkommensmindernd
anerkennen, und damit habt ihr dann vielleicht Anspruch auf ALG II oder
sonstoge Zuschüsse.