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Hallo Süssstück,
wenn Ihr dem gegnerischen Anwalt mitteilt, dass definitiv der Titel Anfang
Januar kommt, weil jetzt noch nicht bekannt ist, welche Beträge auf den
Titel stehen müssen, kann er sich die Gerichtskosten wahrscheinlich (sicher
bin ich mir nicht) in die Haare schmieren. Kommt dann der Titel, besteht,
soweit ich das überblicken kann, für die Klage kein Rechtschutzbedürfnis
mehr.
Etwas Anderes könnt Ihr auch noch machen. Tituliert einen Teilbetrag, den
Ihr nicht zu hoch abschätzt und teilt mit, dass der genauer Betrag dann
kommt, wenn im Januar die Zahlen bekannt sind. Will er doch klagen, kann er
nur für die Differenz des Titels und seines Wunschbetrages seine
Anwaltsrechnung stellen. Das ist ihm unter Umständen nicht profitabel genug
und wenn dann der neue Titel da ist, fehlt ihm eh das Rechtsschutzbedürfnis.
Gruß
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: suessstueck [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Freitag, 7. Dezember 2007 15:58
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Typische Probleme von
Zweitfrauen/Zweitmännern und deren zusammengewürfelten Familien
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Mal wieder Titel
Hallo Ingrid,
das ist ja was wir wollen, aber die neuen Zahlen gibt es erst, keine AHnung
wann, in einer Woche oder zwei. Unsere Angst ist, dass sie wie gestern
angekündigt bis dahin Klage erhoben haben und das schon wieder neue Kosten
sind.
Wenn die Ex jetzt klagt und mein LG gar nicht weiß, was er für Januar
titulieren lassen soll weil sie nicht noch zwei Wochen auf den Titel ( nicht
auf das Geld, das hat sie schon ) warten will, muss er dann trotzdem die
Gerichtskosten tragen ? Er würde ja im Jan zum JA gehen.
Gruß
´stueck
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