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Hallo,
ich bin neu hier und bringe gleich ein interessantes Problem mit:
Ich bin schwanger und möchte mir mit meinem Mann (gebraucht)den Erziehungsurlaub teilen. Da wir beide ungefähr gleich viel verdienen ist es finanziell zwar eng aber machbar.
Als Basis für den Unterhalt gilt natürlich weiterhin sein Verdienst, da der Erziehungsurlaub unser Privatvergnügen ist, also sollte derselbe Betrag Unterhalt bezahlt wird wie vorher auch.
Nun hat die Ex sich gemeldet und meint, sie kann in den Monaten, in denen er Elterngeld bezieht etwas mehr Unterhalt bekommen als sonst, da er ja die Fahrtkosten zur Arbeit und das Anreizsiebtel nicht zum Vorwegabzug bringen darf und die Kröung ist, dass er unserem gemeinsames Kind für diese Zeit keinen Unterhalt schuldet, da er seiner Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung nachkommt.
Er könnte dann also etwa 550€ weinger zum Vorwegabzug bringen, damit erhöht sich der Zahlbetrag deutlich.
Nach dem ersten Schreck fiel mir dann auf, dass das Spielchen ja noch weiter geht:
Während dieser Zeit bin ich ihm ja wahrscheinlich unterhaltsverpflichtet, kann sie darauf bestehen, dass ich ihm Betreuungsunterhalt zahle und das Geld dann auch noch einkassieren?
Ich muss das unbedingt vorher klären, denn wir können keine paar hundert euro mehr bezahlen mit weniger Geld. Dann muss er leider auf seine Elternzeit verzichten, was ich sehr unfair fände.
Hat irgendjemand hier schon mal von so einem Fall gehört oder kann sich vorstellen, wie man so was rechnet?
Danke und liebe Grüße,
Lola
[editiert: 27.10.08, 14:54 von Ingrid]