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Hallo Gast und Grüß Gott Lucita,
Österreich und Deutschland scheinen sich in einigen Details doch noch zu unterscheiden Groß sind die Unterschiede ja nicht, aber doch vorhanden. Ich hoffe sehr, dass unser Gast das Wort Gewand verstanden hat. - Bitte nicht böse sein, konnte ich mir nicht verkneifen. Da ich etwa ein Jahr in Linz (OÖ) gewohnt habe, verstehe ich Österreichisch recht gut und weiß sogar was ein Karfiol (Blumenkohl) ist und ich werde auch nie mehr "Wienerle" bestellen, statt dessen brav "Frankfurter" einkaufen.
Es ist trotzdem sehr interessant wie es bei den Nachbarn geregelt wird. In Deutschland ist es so, dass eine Unterhaltskürzung erst in Betracht kommt, wenn das Kind mindestens minimal mehr als 50 % der Zeit eines Monats beim Vater ist. Bei längeren Daueraufenthalten (z. B. Ferien) muss die Zeit mehr als vier Wochen betragen - bei manchen Gerichten sogar mehr als 6 Wochen, um den Unterhalt kürzen zu können. Kürzung ist meist pauschal etwa 30 %.
Auf diese Weise kommt Ihr also erst mal nicht weiter. Wir haben im Väterforum schon oft erlebt, dass Wechselmodelle (also die Hälfte der Zeit beim anderen Elternteil) aufgekündigt werden, sobald versucht wird, am Unterhalt zu schnippeln.
Für den Gast gäbe es erst mal nur die Möglichkeit sehr schnell auf der Fortführung der bisherigen 50 % igen Umgangsregelung zu pochen. Jugendämter sind in solchen Fällen meist hilflos bis absichtlich willenlos um hier eine effektive Regelung durchzuführen. Regelungen können dann, selbst wenn sie mit Hilfe des Jugendamtes zustande kommen, ohne Folgen von der Mutter unterlaufen werden.
Das Wichtigste dabei ist, um mit dem Kontinuitätsprinzip argumentieren zu können, dass alles ganz schnell geht, wenn der Umgang einseitig reduziert wird. Ob es immer sinnvoll ist gleich das Gericht anzurufen kann ich aber auch nicht sagen. Manche Richter klopfen einer Mutter schnell auf die Finger - andere zucken hilflos mit den Schultern.
Wenn Dein Zukünftiger als Student schlimmstenfalls BAFöG bekommt, darf er den Unterhaltstitel nicht unterschreiben - er ist nicht leistungsfähig. Hier hat er sich evtl. vom Jugendamt über den Tisch ziehen lassen. Näheres findest Du bei www.vafk.de/Forum - wenn Du Dich dort als Forenmitglied (ist kein Vereinsmitglied) anmeldest. Nach der Forenanmeldung werden unsichtbare Bereich sichtbar - dann auf FAQ-Jugendamt gehen (Titel des Beitrages ist ungefähr: Das Jugendamt will Geld von mir).
Ob Heiraten in der jetzigen Unterhaltssituation wirklich sinnvoll ist? Hier in unserem Forum findest Du Urteile, wo Du ersehen kannst, dass Du indirekt am Kindesunterhalt mitbezahlen wirst.
ABR hat nichts mit dem Umgang zu tun. Selbst wenn sie das alleine ABR zugesprochen bekäme, darf sie nicht willkürlich am Umgang zerren. Evtl. überlegen ob Ihr nicht besser bei Gericht eine Umgangsregelung naher der bisherigen Regelung (also 45 %) beantragt, statt das ABR. Ihr läuft z. Zt. mehr der Gefahr, dass er das ABR verliert und durch den fehlenden gerichtlichen Antrag auf Regelung des Umgangs auch keinen Umgang habt.
Wenn der Umgang längere Zeit von der Ex boykottiert und nahezu auf Null gesetzt worden war, könnt Ihr nicht mehr mit den 50 % weiter machen. Es fehlt dann die Kontinuität.
Gruß
Ingrid
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