Beitrag 15 von 1.522 (1%) | Anfang zurück weiter Ende |
|
Guten Morgen,
ich habe hier nochwas gefunden
http://sozialversicherung-kompetent.de/20080830146/pflegeversicherung/versicherungsrecht-gpv/beitragszuschlag-pflegeversicherung-stief-und-adoptiveltern
Aber auch hier der gleiche Satz bzgl. "in häuslicher Gemeinschaft" mit dem Kind. Es ist zwar bei uns aber unregelmäßig. Mal am Wochenende, mal in der Woche, in den Ferien auch mal mehrere Wochen.
Heißt Erziehungsleistung von Stiefeltern gilt nur, wenn das Kind auch im Stiefelternhaushalt gemeldet ist, oder wie seht Ihr das ?
Gruß
´stueck