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Hallo,
falls es jemanden interessiert: ich habe zwischenzeitlich eine Antwort von meiner Krankenkasse BKK Essanelle und von der deutschen Rentenversicherung erhalten.
Die Krankenkasse sagt, der Begriff "Stiefkind" und "häusliche Gemeinschaft" ist im Gesetz nicht genau genug definiert, daher glauben sie, dass ich den Zusatzbeitrag als Stiefmutter zahlen muss und verlangen ihn auch weiter von mir.
Die Rentenversicherung schreibt, dass das Ermessenssache der Krankenkasse ist, aber unter häuslicher Gemeinschaft ein Kind gemeint ist, dass im Haushalt angemeldet ist. Ob Erst-oder Zweitwohnsitz ist egal.
Das Thema müsste doch tausende Stiefeltern betreffen, mich wundert, dass ich im Netz nirgendwo etwas über diese Problematik finde. Es macht zwar nur ca. 70,- € im Jahr aus, aber woanders wird über kleinere Beträge gestritten, erst recht, wenn der Staat sie zu zahlen / erlassen hat.
Hat noch einer eine Idee ? Wie verhält es sich denn mit einem Zweitwohnsitz, kann man das machen und hat das andere Nachteile ?
Gruß
´stueck