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Hallo,
macht bitte schön brav was Hartmut sagt;-) , er ist Lehrer und weiß was er sagt.
Mein ich jetzt sogar mal ohne Quatsch (auch wenn mir der Hartmut bestimmt ein paar schlecht Gedanken unterstellt - ne wahr mein Schatz?)
Gruß
Ingrid
----- Original Message -----
From: HaSch
Sent: Thursday, June 10, 2004 4:40 PM
Subject: [Zweitfrauen-Forum] Re: Re: Termin bei der Schule
Tach Siena und Jenny,
machen wir's doch kurz. Alle Eltern mit Sorgerecht haben Anspruch auf Auskunft
seitens staatlicher Institutionen.
Dazu gehört auch die Schule. Selbstverständlich geht es dabei nur um relevante Dinge
wie Schulwechsel, Schulprobleme, Verhaltensauffälligkeiten ...
Hier MUSS die Schule sorgeberechtigten Eltern Auskunft erteilen!!! Etwa indem
KlassenlehrerIN, RektorIN allen Eltern mit Sorgerecht, Gesprächstermine einräumen und
Auskunft erteilen.
Das gilt völlig unabhängig von den Bundesländern, denn das Familienrecht ist Bundes-
nicht Ländersache!
Alle sorgeberechtigten Eltern haben das Recht auf Auskunft! PUNKT!
Selbstverständlich kann das Procedere geklärt und den persönlichen Umständen
angepasst werden. Ob Informationen im persönlichen Gespräch zwischen Lehrern und
Eltern, per Fax, eMail, Telefon, Brieftaube oder Buschtrommel ausgetauscht werden,
ist vollkommen gleichgültig.
Was die Schulleiterin praktiziert ist ein klarer Rechtsbruch. Sie grenzt einen
auskunftsberechtigten Vater aus und verweist auf die Mutter! Mir welchem Recht?
Wozu gibt es denn das gemeinsame Sorgerecht? Kann und darf das einfach dadurch
ausgehebelt werden, dass die Mutter Informationen nicht weitergibt, die Schulleiterin
sich darauf beruft?
Solche und ähnliche Fragen würde ich der Schulleiterin stellen, einen Gesprächstermin
innerhalb einer Woche verlangen, an dem auch die Klassenlehrerin teilzunehmen hätte.
Vergesst dabei nicht, ein Dokument vorzulegen, das das gemeinsame Sorgerecht belegt.
Sollte die liebe Schulleiterin (feministisch geschädigt?) sich nicht innerhalb einer
Woche zu einer Antwort in der Lage sehen, bleibt eigentlich nur noch der Weg zur
Schulverwaltung (Schulamt). Dann ähnliche Fristsetzung!
Aber nicht vergessen: Bevor unnötige Aggressionen aufkommen - die keinem helfen - es
erst mal im Guten versuchen. Das nicht nur pro forma, sondern aus Überzeugung.
Streithammel finden meine Hilfe nicht.
VLG
Hartmut
> Hallo Jenny,
> so einfach wie es die Schulleiterin sich macht, ist es nicht! Es ist zwar von Bundesland zu Bundesland verschieden, aber wenn Dein Mann Sorgerecht hat, kann sie nicht einfach auf die Pflicht der Mutter verweisen. Die Schule hat auch Pflichten zur Information, die Ihr ggf. in der Schulbehörde nachfragen solltet, die nicht an Ressourcenvorbehalte geknüpft (Porto, Sekretärinnenüberlastung) sind.
> Alles Gute
>
> Siena