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Hallo,
bitte auf den ersten Beitrag nicht per Mail antworten. Der Beitrag war in der Urteilssammlung eingestellt und wurde von mir verschoben. Mailantworten landen dann meist nicht im Forum also im Nirwana oder in der Urteilssammlung aber dann ohne Kopf.
Wer per Mail antwortet, antwortet bitte der Wielangenoch auf meinen Beitrag hin. Dieser kann per Mail beantwortet werden.
Viele Grüße
Ingrid
Hallo liebe Leserinnen und Leser, mit welcher Anrede soll ich mich anders an Euch wenden bei allem was hier so an Informationen zum lesen bereit steht. Um die Sache Zielführend zu formulieren habe ich mir überlegt die Sachzusammenhänge aus Sicht einer Erstfrau zu gestalten. Phantasie muss möglich bleiben. Obgleich es sich auch hier nur wieder um ein erneutes trauriges und tatsächliches deutsches Zweitfrauendasein – betrachtet man/frau allein die finanzielle Situation - handelt. Die Gefühle die sich dabei aufbauen, Interessieren die meisten Menschen nicht. Schließlich wusste man/frau worauf sie sich einlässt. Jedoch mit den Jahren lebt man/ frau mit diesen, vom Gesetzgeber vorbestimmten, schiksalshaften Ereignissen/ Tatsachen. Willst Du den Kopf nicht in den Sand stecken und Untergehen , vertraue Deinen eigenen Fähigkeiten und wachs daran. Die Denke der Anderen kannst Du sowieso nicht ändern, allenfalls die Art und Weise Deiner Begegnungen mit Ihnen. Somit fragt man/ frau sich nicht zuletzt doch „wie lange noch“ darf ich dieser zarten elfenhaften Lichtgestalt, in Form der Ex und all ihrer Fürsprecher, helfen Ihr ANSPRUCHSDENKEN zu relativieren? Aus dem Tagebuch einer Erstfrau (13 Jahre nach der Trennung und 9 1/2 Jahre nach der Scheidung) 06.03.2006 Oh,....Wie soll es jetzt nur weitergehen? Seit mein Großer studiert (WS 10/2006),weiß der EX [1976 Heirat, 1976 Fehlgeburt, 3/1985 Geburt 1. Sohn, 2/1985 Vollzeiterwerb für VOLLZEITBETREUUNG aufgegeben, 3/1988 Geburt 2. Sohn, 10/ 1994 Trennung mit TU (700 Euro), 5/1995 Umgangsrecht, 1995 EX hat neue Freundin, 1998 Scheidung, 1998 Gott sei Dank auch nachehelichen EU (550 Euro), trotz der Anrechnung auf die Teilzeittätigkeit (200 Euro) [ - muss ich doch eigentlich gar nicht – die KINDER – überobligatorisch - ] und auch das noch fiktiven Zinsen aus Zugewinnsvermögen (350 Euro), 7/2001 Geburt 3. Sohn [ - jetzt setzt der EX doch noch Nachwuchs mit der NEUEN in die Welt - ] 4/2002 Herabsetzung der bisherigen Titel durch Vergleich (EU 459 Euro bei nunmehr 403 Euro EK aus Teilzeit) [- so musste es ja kommen, na ja wenigstens konnte ich nun endgültig die fiktiven Zinsen aus den Zugewinnsvermögen streichen lassen, puh........ist das alles anstrengend, brauch immer noch nicht VOLLZEITERWERBSTÄTIG werden. ....und die NEUE ................trotz Neugeborenen keine Anerkenntnis/ kein Rang/ kein Unterhalt, Unterhalt nur fiktiv (SB erhöht) für den im gemeinsamen geführten und finanzierten Haushalt lebenden 3. Sohn, muss also arbeiten gehen, EX darf ja nicht ZUHAUSE bleiben, armes kleines BABY hat KEINE MAMA und KEINEN PAPA zur Betreuung, ups,.... na und was schafft der sich noch Kinder an] dass ich mehr verdiene (640 Euro netto seit 2004 ausgezahlt und 850 Euro netto seit November 2005 ausgezahlt) als beim Vergleich 4/2002 (403 anrechenbares netto EK). Durch den BaföG Antrag (11/2006) des Grossen muss er es bemerkt haben. Spätestens (3/2006) jedoch seit er Auskunft, über das Einkommen und Vermögen im Zusammenhang mit dem Unterhalt für den Grossen, verlangt. Zwar habe ich meine Arbeitszeit nicht ausgedehnt, konnte ja nicht wegen der großen Belastung mit den KINDERN und außerdem bin ich doch auch Krank – psychisches Belastungssyndrom-. Sagt mein Hausarzt, nachdem es mit der Schilddrüse(4/2002) nicht geklappt hat. Aber was wird sein wenn ich nun doch VOLLZEIT arbeiten muss. Bekomme ich dann etwa keinen Unterhalt mehr? Vielleicht ist der EX je sogar schon verheiratet mit der NEUEN? Hat Sie nun Unterhaltsansprüche, vor mir? Fragen über fragen? 10.03.2006 Na sieh mal an, der hat Nerven. Wirft mir vor den Unterhalt verwirkt zu haben. Wegen des Verschweigens von unterhaltsrelevanten Einkünften. Und meint auch noch ich müsste sowieso schon längst Vollzeiterwerbstätig sein, seit der Kleine 16 Jahre ist und ich hätte seit nunmehr fünf Jahren eine Lebens- partnerschaft mit meinem Freund. Zudem wird behauptet ich müsste dem Grossen mind. zur Hälfte auch Unterhalt zahlen und wenn es aus meinem Zugewinnsvermögen oder dem Pflichtteil (1/2 Elterliches Haus seit Vater gestorben 2/2005) sei. Will die EU Zahlung ab März 2006 einstellen und reicht daher Klage auf Abänderung des Vergleichs 4/2002 zum EU ein. Die Suppe werd ich Ihm versalzen. Hab erst mal Vollstreckungsbeschluss zum dringend benötigten Ehegattenunterhalt erwirkt und werde sofort (4/2006) sein Gehalt Pfänden lassen und für den Grossen gleich mit. Der bekommt zwar auf freiwilliger Basis 200 Euro vom EX und theoretisch 154 Euro Kindergeld aber das macht doch nix das merkt doch keiner. KUKKUK, KUKKUK,..... Besonders gewinnbringend ist das meine Rae mir sagte, für den Grossen könne sie bereits jetzt mit 2/4 Grenze zum SB arbeiten, was bedeutet sie treibt bereits im voraus zur gerichtlichen Entscheidung, die gesamten 486 Euro seit Semesterbeginn (10/2006) für den Außerhalb wohnenden Studenten ein. Mit der Zustellung der ZV Urkunde haben wir uns auch schon was feines überlegt. Die wird – trotz angeblicher Trennung von der NEUEN (keine Heirat, hurra niemand der mir was wegnehmen können)- zu der alten Postadresse in H. erfolgen. Schließlich weiß ich von den Kids aufgrund deren Weihnachtsumgang 12/2005, dass in der Wohnung noch immer die selben Möbel stehen. Seit wann haben 4 jährige uneheliche Kinder einen Briefkasten und noch dazu mit den Zunamen des leiblichen Vaters? 15.04.2006 Pfändung läuft. Trotz seiner Beschwerde mit dem Hinweis, ich verdiene bereits jetzt wesentlich mehr als zu Zeiten des Vergleichs 4/2002 und das dies meinen Bedarf decken müsste. Hat der es immer noch nicht geschnallt? Ich habe einen ANSPRUCH auf einen angemessenen LEBENSSTANDART. Eine gesetzliche GARANTIE und die werde ich auch durchsetzen. Für den Großen zahlt er, seit der Pfändungsbeschluss zugestellt und das erstemal Vollzogen wurde, nichts mehr freiwillig. Nun haben wir Klage auf Abänderung des Vergleichs 4/2002 zum KU eingereicht. 01.11.2006 Mein Großer hat am 15.11.2006 Termin beim FAG N. zur mündlichen Verhandlung. Mein Termin ist am 15.12.2006 beim FAG S.. 15.11.2006 Super gelaufen. Ich brauch NICHTS BEZAHLEN für MEIN KIND auch nicht aus meinem Vermögen. Der EX zahlt ALLEIN für den Volljährigen. Allerdings wurde etwas von familienrechtlichen Ausgleich geplappert. 15.12.2006 Na ja. Noch mal mit einem blauen Auge davon gekommen. Bekomme weiterhin EU jedoch gemindert nur noch 219 Euro. Aber immerhin. Verwirkung wäre echte Schafssch... gewesen. Für die 2 Jahre höhere Einkünfte (>50% 2004 und >100% 2005) als im Vergleich festgelegt. Macht ja nix merkt ja keiner, KUKKUK, KUKKUK,....... Puh,............. Die Richterin hat mir die Krankheit nicht abgenommen und ein fiktives Vollzeit EK (1099 Euro Brutto/ 940 Euro anrechenbar) muss ich mir anrechnen lassen. Jedoch,.......... Ich habe einen ANSPRUCH auf einen angemessenen LEBENSSTANDART. Eine gesetzliche GARANTIE und die habe ich auch wieder durchsetzen können. Kommentar Wielangenoch (Zweitfrau) am 10.7.2007: Neue Termine beim Anwalt, beim OLG C. sind verstrichen und es blieb dabei. Das OLG C. hatte auf meinen LG zu großen Verhandlungsdruck ausgeübt. Finanzielle Nöte taten neben der psychischen Belastung ihr übriges. Mein LG hat seine beiden Berufungen, vor dem Hintergrund der Begründung (.....................das im Vergleich 4/2002 anrechenbare EK der EX Frau diene nur als Berechnungsgrundlage für eine abändernde Herabsetzung des EU, es wurde nicht als anrechnungsfreies EK eingebracht, daher war die Mitteilung der Ex über höhere EK nicht gefordert, hierüber hätte der Kläger sich bereits 2 Jahre nach dem Vergleich Auskunft einholen müssen, bla, bla, bla,.............) der Ablehnung der PKH Anträge, i. R. der mündlichen Verhandlung zurückgezogen. Mein LG verdient mittlerweile 200 Euro mtl. netto weniger als bei der Urteilsverkündung. Die Begründung liegt in dem Wegfall seiner Steuervorteile für die bis 2004 anerkannten EU- Zahlungen was dazu führte sich den Freibetrag im Jahr 2007 streichen lassen müssen – zu hohe Rückforderungen drohen – Dies ist ein Nebenprodukt aus der nicht mitgeteilten Steigerung des EK der EX Frau bereits im Jahr 2005. Dieses hat mein LG jedoch erst 11/2006 durch das Finanzamt, auf seinen Antrag für 2005, erfahren. Ja, ja, so kann es gehen. Ungeklärt blieben bis heute die Überzahlungen aus der Pfändung (ZV) an die EX und die von meinem LG noch zu erbringenden Unterhaltsrückstände an den 1. Sohn. Für diesen zahlt mein LG seit Januar 2007 fleißig den neu ausgeurteilten Unterhalt (486 Euro) für die EX aufgrund der zustande gekommenen Pfändungsüberzahlung zunächst nichts. Seit mein LG, nach halbjähriger Krankheit mit Krankengeldzahlung (Pfändung blieb von 11/2006 bis 4/2007 aus), wieder arbeitet laufen die Gehaltspfändungen für EX und 1. Sohn weiter. Perspektive: Die Klagerei geht weiter. Nächstes Jahr wird der 2. Sohn studieren wollen und die gleichen Ansprüche stellen wie sein Bruder. Hier wiederum setzt ein neuer Sachstand ein, mein LG wird in den wohlverdienten Ruhestand gehen und dann nur noch Rente beziehen. Das EK wird sich erheblich mindern. Wie das mit den Anteilen aus dem Versorgungsausgleich für die EX ist wissen wir noch nicht genau. Jedoch ist davon auszugehen, dass die Zeiten der „guten wirtschaftlichen Verhältnisse“ dann endgültig vorbei sind. Wir hoffen den Unterhalt der EX zu Gunsten der Kinder los zu werden (Gesetzesänderung???). Aber wer hofft das nicht? Heiraten werden wir vorläufig auch nicht. Und offiziell zusammenleben ??? Wer kann in dieser bösen Welt des Unterhaltsrechts, schon sagen welche Folgen sich nun darauss wieder ergeben könnten? Wer hierzu Ideen und Phantasien hat meldet sich vielleicht? Es geht immer weiter liebe Grüße Wielangenoch PS.: Nach dem Prozess ist vor dem Prozess. |