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Ellen! tststs
Ich denke an andere "Weiterungen". Hat denn Männe sich nach seinem Auszug bei den Energieversorgern abgemeldet? Wir hatten hier schon mal den Fall, dass er dann die unbezahlte Stromrechnung bezahlen musste.
Sollte er sich noch nicht abgemeldet haben, müsste man überprüfen ob die Anmeldung auf Beide oder nur auf ihn läuft. Ob die dann den Strom einfach abschalten, wenn er meldet, dass er dort nicht mehr wohnt?
Ganz nebenbei Süßstück: überprüft mal alles, wooooo er noch oder wo sie noch drin stehen könnte. Ich denke auch an die Berechtigten bei Lebensversicherungen. Viele getrennte Männer vergessen, den Bezugsberechtigten ändern zu lassen.
Mietrechtlich ist es so, wenn Beide unterschrieben haben, müssen auch Beide kündigen. Hat er allein unterschrieben, kann er allein kündigen. Der Vermieter KANN aber er MUSS NICHT darauf eingehen, dass einer der Parteien alleine aus dem Mietvertrag "aussteigt". Allerdings kann er theoretisch schon jetzt den Vermieter anweisen, dass die hinterlegte Kaution nur an ihn ausbezahlt wird.
Es gibt bestimmt Mieterforen im Internet. Evtl. kann man Dir dort für das spezielle Problem besser helfen.
Gruß
Ingrid
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