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Hallo,
wenn die Ex einen Titel (z. B. ein Urteil, Notarurkunde o. ä.) hat, wo der
Ehegattenunterhalt festgelegt ist, könnt Ihr nicht einfach den Unterhalt
kürzen. Diese Titel berechtigen die Ex, den fehlenden Unterhalt per
Gerichtsvollzieher, also Pfändung, bei Deinem Mann einzutreiben.
Wenn Ihr einen solchen Titel ändern lassen wollt, müsst Ihr eine
Abänderungsklage bei Gericht machen. Dabei vorher überlegen, ob Ihr
nachweisen könnt, dass die Beziehung schon soooo lange besteht. Es gibt Exen
die streiten das ab und deren Partner lügen dann auch noch bei Gericht. Habe
ich selber erleben dürfen.
Dann gibt es noch Richter, die keine gemeinsame Haushaltsführung sehen, wenn
der „Neue“ sich nicht an den Haushaltskosten beteiligt. Allerdings kann der
Ex unter Umständen zumindest ein Teil vom Unterhalt gekürzt werden, wenn sie
für den Neuen Arbeiten (Waschen, Putzen, Kochen u. ä.) erledigt. Sie kann
dann fiktiv gerechnet werden, als würde der Neue ihr für diese Arbeiten ein
„Gehalt“ bezahlen. Ihr solltet aber auch hier Beweise/Zeugen haben, die
bestätigen, dass sie „für ihn tätig“ ist.
Welche der Möglichkeiten bei Euch besser zum Einklagen sind, lässt sich so,
mit Deinen mageren Informationen, nicht abschätzen.
Wegen den Umgangsfahrten such mal hier im Forum oben unter der
Urteilssammlung. Evtl. findet sich etwas, weil ja die Ex die Entfernung
verursacht hat. Hotelkosten kann man evtl. sparen, wenn es am Umgangsplatz
„Betten für Eltern“ gibt. Auf der HP von www.VAfK.de
findest Du einen entsprechenden Button. Dort werden
Übernachtungsmöglichkeiten für Umgangseltern angeboten – meist sogar
kostenlos.
Gruß
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: silbertango juventa [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Dienstag, 9. Januar 2007 19:42
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Betreff: [Zweitfamilienforum] Exehagattenunterhalt bei neuem Partner
die ex hat jetzt seit über 3 Jahren neuen Partner,der praktisch bei ihr
wohnt der sich sogar nicht einmal mit haushaltsgeld etc. beteiligt, das
jüngste Kind ist 5jahre alt, wieviel kann man jetzt abziehen,vom
ehegattenunterhalt ???? die zweite frage ist, sie ist 350km weit weggezogen,
und mein freund schafft es nicht die Kinder am Wochenende zu holen, da wir
auch kein auto haben, ist die Ex irgendwie zu verpflichten, die Kinder z.b.
bis zur hälfte der strecke zu bringen, seit 4 Jahren fährt mein freund jedes
zweite Wochenende mit der bahn, übernachtet im Hotel, es wäre so schön, wenn
die Kinder öfter bei uns wären als jeweils 4 mal im jahr für 4 Tage liebe
grüsse und danke schon mal im voraus für eure antworten
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Unser Kopf ist rund, damit unsere Gedanken die Richtung ändern können
Schumacher @ zweitfrauen.de