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Hallo Anja,
seit die Zweitfrauen-HP den Umzug auf einen anderen Server nicht unbeschadet überstanden hat, ist auch das Forum stiller geworden.
Meine Idee wäre, dass man dem „alten“ Jugendamt mitteilt, dass sich das Kind nicht mehr in dessen Einzugsbereich befindet. Wenn Ihr die neue Adresse des Kindes habt, diese auch gleich dem JA bekanntgeben. Automatisch ist ein Jugendamt bei einer alleinerziehenden Mutter nicht involviert. Eventuell bekommt sie keinen Unterhaltsvorschuss mehr, weil sie den gesamten Zeitraum schon ausgeschöpft hat.
Wegen der Fahrten: es gibt diverse Urteile, die bei großen Entfernungen eine Mitwirkung des betreuenden Elternteils erfordern. In Euerem Fall wäre es vermutlich ähnlich. Die Mutter muss das Kind zum Bahnhof bringen und in den Zug setzen. Eventuell gibt es das eine oder andere passende Urteil hier im Forum in der Urteilssammlung.
Mit einem Ausdruck des Urteils die Mutter in einem kurzen höflichen und sachlichen (eingeschriebenen) Schreiben bitten, dass sie ähnlich handeln soll. Dabei eine feste Frist setzen, zu der sie antworten soll. Kommt keine Antwort oder eine negative, kann man diese Mitwirkungspflicht (die sie aus zeitlichen und finanziellen Gründen hat) bei Gericht einklagen.
Dass ein Kind erst mit 18 Jahren alleine in der Bahn fahren darf ist Humbug. Fragt doch mal in Internaten (wie z. B. den Regensburger Domspatzen) nach, ob das Zugfahren für ein Kind dieses Alters möglich ist. Ihr tut am besten so, als wollt Ihr ein Kind in eben dieses Internat schicken. Mein Sohn war bei den Domspatzen gewesen und ist auch an den auftrittfreien Wochenenden alleine mit dem Zug gefahren. Internate geben da meist ein schriftliches Statement in Eurem Sinne. Aber wirklich so tun, als wollt Ihr ein Kind zu diesem Internat schicken.
Gruß
Ingrid
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