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Hallo Ihr Lieben,
vielen Dank für Eure schnellen Antworten und den wohltuenden Zuspruch. Was meine rechtlichen Möglichkeiten gegen die Ex angeht, bin ich sehr skeptisch, zumal ich selber Juristin bin und den allerersten Satz eines Jura-Professors in meiner ersten Vorlesung nicht vergesse, der da lautete. "Recht haben ist nicht gleich Recht kriegen". Gleichwohl werde ich der Ex natürlich nicht alles durchgehen lassen und sobald möglich und erforderlich von den erwähnten Schritten Unterlassungsverfügung und Strafanzeige Gebrauch machen. Schwieriger gestaltet sich dagegen, meinen Partner zu einem gerichtlichen Verfahren hinsichtlich Umgangs- und Sorgerecht zu bewegen. Er hat sehr unter Vorverurteilung durch Jugendamt und Gericht leiden müssen und scheut daher jegliches neue Verfahren. Da die Ex gezielt elterlichen Entfremdung betreibt und der ältere Sohn bereits Verhaltensauffälligkeiten (Kontaktschwäche, Eßstörung usw.) zeigt, wäre dies natürlich dringend geboten.
Was ich versuche ist daher zunächst ein außergerichtlicher Weg (auf den sich mein Partner leichter einlassen kann). Ich orientiere mich hier an den Vorschlägen der "Cochemer Praxis" (Literatur: "Du bist mein Kind" von Jürgen Rudolph) und suche daher zunächst eine Weg über Beratungsstellen. Und hier weiß ich noch nicht so recht, wohin ich mich wenden soll.
Liebe Grüße
Renarde