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Hallo allerseits,
im Freudentaumel um das neue U-Gesetz haben wir gleich das Netz nach den Texten durchforstet und - oh je, so ein Juristendeutsch ist irgendwie nix für mich... ;->
Auf den ersten Blick klingt der Entwurf ja doch ganz gut. Über eine Sache sind wir aber gestolpert, die nur an der "laschen" Formulierung in den Beiträgen liegen kann, aber vielleicht auch wirklich "so" gemeint ist:
Gilt die "wirkliche" Gleichstellung bei der Unterhaltsberechnung von Erster und Zweiter nur, wenn die Zweite mit dem "Unterhaltszahlenden" verheiratet ist?
In den Beiträgen wird nämlich ständig von erstem Ehepartner und zweitem Ehepartner geschrieben, irgendwie aber nicht "nur" Lebenspartner. Und dann tauchen da wieder die 3 Jahre Betreuungsunterhaltsanspruch für die nichtverheirateten Betreuenden auf und die Anmerkung, dass die Kluft zwischen der erlaubten Arbeitspause der Ersten bis zum 8. Geburtstag des Kindes und der früheren Arbeitszumutung des zweiten, kindbetreuenden, aber nicht verheirateten Partners verringert werden soll (bedeutet also: nicht abgeschafft???).
Kann uns einer von Euch in "Normaldeutsch" mitteilen, was der Gesetzentwurf einem da sagen will?
"Muss" ich jetzt doch wieder heiraten? ;-O
Liebe Grüße,
Kooka