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Hallo Pumperl,
manchmal fällt bei mir der Groschen schon sehr langsam. Beim Telefonat habe ich übersehen, dass jetzt die Mutter bei der Tochter vermutlich auch barunterhaltspflichtig ist.
Die Tochter wird ja, im betreuten Wohnen, nicht von der Mutter betreut. Sie leistet also keinen Betreuungsunterhalt mehr.
Da die Tochter noch minderjährig und (ich vermute) der Vater des Kindes nicht leistungsfähig ist, müssen die Eltern weiter der Tochter Unterhalt bezahlen.
Wohin überweist Dein Göttergatte jetzt den Unterhalt für die Tochter? Auch die Berechnung sollte jetzt neu gemacht werden, da auch die Mutter ihren Anteil für den Tochterunterhalt leisten muss. Die Tochter ist minderjährig, somit unterliegt die Mutter der erhöhten Erwerbsobliegenheit - auch ein Argument um ihr zu "helfen". Bei Gericht könnte vermutlich Dein Mann eine Fiktivberechnung bei der Mutter beantragen.
Wenn das jetzt zu kryptisch war, kannst noch mal anrufen.
Gruß
Ingrid
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Schumacher @ zweitfrauen.de