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Hallo,
hat Dein Mann das gemeinsame Sorgerecht? Dann würde ich an seiner Stelle erstmal den Arzt kontaktieren der die Verschreibung ausgestellt hat und mir von dem erklären lassen wie es dazu kommt, und ihm auch meine Bedenken schildern. Je nach Ergebnis dieses Gesprächs wäre es denkbar, eine gerichtliche Entscheidung über diese Einzelfrage der Ausübung des Sorgerechts herbeizuführen, wobei natürlich ärztliche Gutachten notwendig wären etc. Man muss sich auch darüber im Klaren sein, dass solche gerichtlichen Streitigkeiten enormen Ärger bedeuten und damit auch die Kinder wieder belasten. Es könnte auch langfristig passieren dass die Mutter das alleinige Sorgerecht beantragt mit der Begründung, eine gemeinsame Basis für die Erziehung sei nicht mehr gegeben, da ihr Exmann sie dauernd verklagt.
Hat er kein Sorgerecht, kann er nicht allzuviel machen.