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Das Gesetz ist nichts anderes als die Reform des Familienrechts aus dem Jahr
1998. Die genaue Quelle kann ich aus dem Bauch auch nicht angeben, aber mit
diesem Hinweis müsstest du das im Internet finden.
Na, und was ich sonst sagen wollte, ist doch klar!? Ihr könnt gegen
Umgangsboykott und Gehirnwäsche (PAS) selbstverständlich gerichtlich
vorgehen, doch eure Erfolgsaussichten tendieren gegen Null.
Natürlich hängt bei dieser Lotterie alles vom Gericht und Jugendamt ab, aber
über 90% davon ist es völlig gleichgültig, was ihr beweisen könnt.
Herzliche Grüße
Hartmut Schewe
Im Hau 15
72631 Aichtal
Tel. 07127/56702
"Ich werde mich immer dafür einsetzen, dass jeder seine Meinung frei sagen
darf, auch wenn ich sie nicht teile.
Ich werde alle bekämpfen, die Meinungsfreiheit für sich beanspruchen, sie
aber anderen vorenthalten wollen." (frei nach Günther Grass, um 1972)
HaSch, herzlichen Dank für Deine Antwort!
Leider hast Du aber das Zitat des betreffendes Gesetzes nicht vollständig
wiedergegeben.
Und auch sonst bin ich nicht ganz schlüssig darüber, was Du mir nun auf
meine konkrete Frage mitteilen möchtest?
LG Maren