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... die Armen *schnief*.
Würden sie die Möglichkeit der selbstständigen Fortbildung wahrnehmen und
die gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen, alen Kindern beide Eltern zu
erhalten, wären die Gewissensqualen geringer und glaubwürdiger.
Herzliche Grüße
Hartmut Schewe
Im Hau 15
72631 Aichtal
Tel: 07127/56702
Nachgeworfene Macht über unschuldige Kinder zu besitzen ist eine Sache,
diese zu missbrauchen eine ganz andere.
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Ingrid [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Dienstag, 14. Februar 2006 04:53
An: Zweitfrauen, ZweitmXnner und Zweitfamilien - Presseanfragen,
Presseartikel und Leserbriefe
Betreff: [Zweitfamilienforum] Die schlaflosen NXchte der Richter
http://www.tages-anzeiger.ch/dyn/news/schweiz/591964.html
Tages-Anzeiger vom 11.02.2006
Die schlaflosen Nächte der Richter
Richter leiden häufig unter psychischen Belastungen. Manche können diese
nicht wegstecken und zerbrechen daran. Eine neue Studie belegt die Nöte
dieser Berufsgruppe.
Von Andrea Fischer
Sie urteilen zwischen Recht und Unrecht, entscheiden zwischen Schuld und
Unschuld. Ihre Verdikte können das Leben Einzelner massiv verändern und
Konflikte lösen. Und stets erwartet man von Richterinnen und Richtern, dass
sie nach bestem Wissen und Gewissen handeln. Doch manchmal wird das Urteilen
für die Recht Sprechenden selbst zu einer schweren Belastung. So wie bei P.
H.*, die als Einzelrichterin oft über Ausländer urteilen muss, die wegen
Drogendelikten angeklagt sind.
Als Richterin habe sie den Anspruch, mit ihren Entscheiden etwas bewirken zu
können, fügt P. H. an. Doch oft stelle sie fest, dass dies unmöglich sei.
Das gehe manchmal so weit, dass sie ihre eigenen Urteile in Frage stellt:
«In solchen Momenten frage ich mich, was ich hier eigentlich mache.» Nun ist
ihr die Belastung zu gross geworden - P. H. zieht die Konsequenzen und lässt
sich vorzeitig pensionieren.
Der Zwang, entscheiden zu müssen
Das Beispiel von Richterin H. ist wohl kaum die Regel, ein Einzelfall ist es
indes nicht, wie erste Ergebnisse einer laufenden Nationalfondsstudie der
Universität St. Gallen zeigen. Demnach leiden neun von zehn Richtern unter
emotionalen Belastungen. 60 Prozent der Befragten waren mindestens einmal in
den 12 Monaten vor der Befragung damit konfrontiert. Die häufigsten Folgen
seien Schlafstörungen, psychosomatische Probleme und depressive Stimmungen.
Besonders gefährdet seien Richter, die lange in der gleichen Funktion tätig
sind, weiss Thomas Geiser, Rechtsprofessor an der Uni St. Gallen und
nebenamtlicher Bundesrichter. «Die zerbrechen mit der Zeit daran, dass sie
ständig Entscheide fällen müssen, hinter denen sie nicht stehen können.»
Manche griffen zur Flasche oder würden entscheidunfähig.
Die für Richter typische emotionale Belastung bezeichnet die Studie als
Moraldilemma. Ein solches entsteht, wenn Richter zwischen zwei
unterschiedlichen Wertvorstellungen wählen müssen. Oft sind es die eigenen
Werte, die mit denjenigen des Gesetzes kollidieren. Der Zürcher Oberrichter
Remo Bornatico veranschaulicht dies anhand des Betäubungsmittelrechts:
Immerhin erlaube das Strafrecht den Richtern in diesen Situationen, eine
möglichst milde Strafe auszusprechen und so ihre persönlichen
Wertvorstellungen einzubringen, sagt Rechtsprofessor Thomas Geiser. Das
hilft, schlaflose Nächte zu vermeiden. Schwerwiegender und häufiger seien
moralische Dilemmas dagegen im Familienrecht. Vor allem bei Scheidungen,
wenn es um die Zuteilung der Kinder geht. Da gilt es nicht zwischen Gut und
Böse zu unterscheiden. Beide Parteien sind quasi im Recht, und dazwischen
stehen die Kinder, die sich das Unmögliche herbeisehnen: die
Wiedervereinigung der Eltern. Um nicht in eine totale Zwickmühle zu geraten,
würden viele Richter die Konfrontation mit den Kindern meiden, sagt
Oberrichter Bornatico.
Klar ist: An einem Entscheid führt kein Weg vorbei. Moralische Dilemmas
gehören somit zwangsläufig zum Beruf, darin sind sich die vom
«Tages-Anzeiger» befragten Richterinnen und Richter einig. Die eigenen Nöte
offen zu legen, sei in solchen Fällen hilfreich, erinnert sich der
pensionierte Zürcher Oberrichter Adolf Scheidegger:
Die starke Verbreitung der psychischen Belastungen macht klar, dass alle
Altersgruppen davon betroffen sind. Richterin P. H. hat erlebt, dass gerade
junge Berufskollegen auf die komplexen zwischenmenschlichen Konflikte kaum
vorbereitet sind und manche den Bettel schon nach kurzer Zeit wieder
hinschmissen.
Einen gewissen Schutz bieten Richterkollegien. Wer nicht allein urteilen
muss, sich mit Kollegen absprechen kann, der könne auch die Last verteilen,
sagt Alt-Richter Scheidegger. Dem pflichtet der St. Galler Professor Geiser
bei. Aussprachen unter Kollegen wirken entlastend. Wie viele tatsächlich
davon Gebrauch machen, wird erst der Abschluss der Untersuchung zeigen. Das
grösste Problem sieht Geiser in der Tabuisierung. Dem könnte die
Nationalfondsstudie entgegenwirken, indem sie das Thema öffentlich macht.
* Initialen geändert.
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