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Hallo Andrea,
ich halte diese geplante Gesetzesänderung für eine gigantische Mogelpackung.
Die Mama bekommt nach der neuen Regelung mehr und länger Geld - ihr ist es egal für was sie das Geld bekommt, für das Kind oder für sich. Die Aufschrift auf der Verpackung ist eine unterschiedliche - der Inhalt ist immer Geld, das Mama nach Gutdünken verwalten und ausgeben kann.
Ehegattenunterhalt wird mit zunehmenden Alter des Kindes weniger. Ehegattenunterhalt kann auch verwirkt werden, wenn die Exehefrau sich "nicht wohlverhält". Bei Ehegattenunterhalt dürfen ehebedingte Schulden und Altlasten vorab abgezogen werden.
Kindesunterhalt muß unter allen Umständen immer bezahlt werden. Kindesunterhalt muß so lange bezahlt werden, bis das Kind seine Ausbildung/Studium beendet hat. Bei Kindesunterhalt sind die ehebedingten Schulden der Eltern "wurscht".
Grüßle
Ingrid
Liebe Zweitfrauen, ich bin nun schon seit einiger Zeit Zweitfrau und hier Mitglied. Ich bin jeden Tag mehrfach auf dieser Seite und lese die verschiedenen Beiträge. Heute nun habe ich einen Artikel in der Stuttgarter zeitung gefunden, den ich Euch natürlich nicht vorenthalten will. Vieleicht sind nun auch unsere Gesetzgeber, zumindest eine davon, auf unsere Probleme aufmerksam geworden, bleibt abzuwarten, ob den Überlegungen auch Taten folgen werden. Liebe Grüsse Andrea Artikel aus der Stuttgarter Zeitung vom 22.09.2004 Weniger Unterhalt für geschiedene Frauen Bundesjustizministerin plant weit greifende Änderungen - Modell entlastet die Sozialkassen BONN. Die Bundesregierung will das Unterhaltsrecht grundsätzlich ändern. Kinder sollen demnach deutlich besser gestellt werden als bisher. Die geplante Reform geht zu Lasten geschiedener Frauen, sofern sie selbst keine Kinder betreuen. Von Stefan Geiger Auf dem Deutschen Juristentag in Bonn hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries gestern die Pläne für eine Änderung im Unterhaltsrecht präsentiert. Die Änderung betrifft alle so genannte Mangelfälle, bei denen der unterhaltspflichtige Partner, in der Praxis zumeist der frühere Ehemann, nicht genügend Einkommen hat, um seinen gesetzlich vorgesehenen Verpflichtungen gegenüber seinen Kindern sowie seinen früheren und aktuellen Partnerinnen in vollem Umfang nachzukommen. Nach heutigem Recht wird das zur Verfügung stehende Geld zwischen den Kindern, dem geschiedenen und dem aktuellen Ehepartner aufgeteilt. Künftig soll der Kindesunterhalt Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen haben. Im Zweifelsfall ginge dann die geschiedene Ehefrau sogar leer aus. In einem zweiten Rang sollen alle Kinder betreuenden Elternteile gleichberechtigt Anspruch auf Unterhalt haben: "Sowohl die erste als auch die zweite Ehefrau, die Kinder zu betreuen haben, aber auch die nicht verheiratete Mutter werden hier gleich behandelt, weil sie in der gleichen Situation sind", sagte Zypries. Bisher wurden geschiedene Frauen, unabhängig von der Kindererziehung, oft besser gestellt als neue Ehefrauen oder Unverheiratete. Künftig würden in der Praxis sehr viele geschiedene Frauen, die keine Kinder mehr erziehen, keinen Unterhalt mehr bekommen. Die Bundesjustizministerin umschreibt diese Folge in Bonn als "Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung". Aber auch unabhängig von den so genannten Mangelfällen will die Justizministerin "die heutige Privilegierung der ersten Ehefrau" beenden. Sie sei "nicht mehr zeitgemäß". Die Gerichte sollten "mehr Möglichkeiten bekommen", den nachehelichen Unterhaltsanspruch "zeitlich zu befristen oder der Höhe nach zu begrenzen". Tatsächlich hatte die Rechtsprechung, insbesondere der Bundesgerichtshof, in den vergangenen Jahren genau das Gegenteil getan und durch neue Berechnungsmodelle insbesondere den Unterhalt von geschiedenen Frauen erhöht, die während ihrer Ehe nicht berufstätig waren. Die Reform, so Zypries, solle "vor allem den Zweitfamilien zugute kommen, die heute mit hohen Unterhaltszahlungen an den ersten Ehegatten belastet sind". Gleichzeitig will die Bundesregierung durch die Reform die Kinderarmut reduzieren. Zypries verwies vor dem Juristentag darauf, dass es Ende 2002 in Deutschland 1,02 Millionen sozialhilfebedürftige Kinder gegeben habe. Das waren 37 Prozent der Empfänger von Sozialhilfe insgesamt. Mehr als die Hälfte dieser Kinder, insgesamt knapp 560 000, lebten bei allein erziehenden Müttern. Die Anzahl minderjähriger Sozialhilfeempfänger zu reduzieren, ist nach Ansicht von Zypries "dringend erforderlich". In der Praxis würde die Reform auch dazu führen, dass die öffentlichen Kassen deutlich entlastet werden, weil weniger Sozialhilfe gezahlt werden müsste. Wenn geschiedene Frauen durch die Reform sozialhilfebedürftig würden, wären sie, als Folge der Hartz-Reform, verpflichtet, jede Arbeit anzunehmen. Zumindest so lange, wie sie auch arbeitsfähig sind. Kommentar: Geboren aus der NotSeite 3 Aktualisiert: 22.09.2004, 06:14 Uhr |
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