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Prozesskostenhilfe kann versagt werden, wenn der Elternteil, der auf Gewährung von Umgang mit dem Kind in Anspruch genommen wird, vorgerichtlich Gespräche mit dem Jugendamt ablehnt. Dann ist die Rechtsverteidigung mutwillig i.S.v. § 114 ZPO.
OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.03.2005, Az. 9 WF 67/05
Volltext: http://www.sta-cottbus.brandenburg.de/sixcms/media.php/4250/Microsoft%20Word%20-%209%20WF%20067-05.%85.pdf