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Achtung: hier erklärt das OLG das Familiengericht für die Streitsache Schadensersatz zuständig. Es gibt noch andere Entscheidungen, bei denen das normale Mahngericht zuständig war. Beim Mahngericht kann das Verfahren über einen Mahnbescheid begonnen werden.
Oberlandesgericht Karlsruhe 5 UF 78/01
1 F 564/00
Im Namen des Volkes
Verkündet am: 21. Dezember 2001
U r t e i l
In der Familiensache …..
- Kläger/Berufungskläger
Prozessbevollmächtigte:
g e g e n
- Beklagte/Berufungsbeklagte
Prozessbevollmächtigte:
wegen Schadensersatz
hat der 5. Zivilsenat - Senat für Familiensachen - des Oberlandesgericht Karlsruhe im schriftlichen Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO nach Ablauf der Frist zur Einreichung von Schriftsätzen bis zum 13.12.2001 durch
Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht
Dr. Thalmann
Richterin am Oberlandesgericht
Gaiser-Nökel
Richter am Amtsgericht
Seidensticker
für Recht erkannt: