Beitrag 11 von 48 (23%) | Anfang zurück weiter Ende |
|
Gestaltung (und Kosten) des Umgangs bei großer räumlicher Entfernung
Der sorgeberechtigte Elternteil, der durch seinen Umzug eine erhebliche räumliche Distanz der Kinder zum Umgangsberechtigten geschaffen hat, hat die Pflicht, sich an dem zeitlichen und organisatorischen Aufwand bei der Ausübung des Umgangsrechts zu beteiligen.
Entscheidung des OLG Schleswig vom 03.02.2006, Az: 13 UF 135/05,
abgedruckt in: FamRZ 2006, 881
andere Quelle:
OLG Schleswig, beschluss v. 3.2.2006
13 UF 135/05 §§ 1684, 1697 a BGB
Der sorgeberechtigte Elternteil, der durch seinen Umzug eine erhebliche räumliche Distanz
der Kinder zum Umgangsberechtigten geschaffen hat, hat die Pflicht, sich an dem zeitlichen
und organisatorischen Aufwand bei der Ausübung des Umgangsrecht zu beteiligen.
(im Anschluss an BVerfG, FamRZ 2002, 809)
[editiert: 06.10.06, 08:48 von Ingrid]