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OLG Dresden, 20 UF 896/04 vom 07.02.2005.
Veröffentlicht in FamRZ 11/05 S. 927 vom 1. Juni 2005
Leitsatz der Redaktion:
"Bei infolge Umzugs der Mutter mit dem Kind größerer Entfernung der Wohnsitze der Eltern und beengten finanziellen Verhältnissen des umgangsberechtigten Vaters kann es angemessen sein, dass die Mutter das Kind bei ihm auf ihre Kosten wieder abholt."
Aus einer anderen Quelle:
Vater ist nicht verpflichtet, sein Kind am Ende eines Besuchs- oder Ferienaufenthalts zur Mutter in eine andere Stadt zurückzubringen
OLG Dresden, Beschluss vom 07.02.2005, Az. 20 UF 896/04
Es entspricht in der Sache der gemeinsamen sorgerechtlichen Verantwortung beider Elternteile für das Kind, die u.a. auf eine Aufrechterhaltung und Fortentwicklung der Beziehung zwischen dem nichtbetreuenden Elternteil und dem Kind mittels Umgangskontakten gerichtet ist, beide Eltern in der Abwicklung dieser Kontakte einer wechselseitigen Loyalitätsverpflichtung zu unterwerfen, die sich auch darin äußern kann, dass der betreuende Elternteil an dem entstehenden Aufwand zu beteiligen ist.
BGB § 1684 Abs. 1, BGB § 1684 Abs. 2 S. 1
Ich bemühe mich noch, den Volltext der Entscheidung zu bekommen und werde diesen dann hier einstellen.
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Schumacher @ zweitfrauen.de
[editiert: 31.01.07, 19:59 von Ingrid]