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Der Hausmann muss auch weiterhin zahlen
Unterhaltspflicht für Kinder aus erster Ehe
Ein geschiedener Ehemann, der in der neuen Ehe die Rolle des Hausmannes übernommen hat, bleibt seinen Kindern aus erster Ehe weiter unterhaltspflichtig. Das Entschied das Oberlandesgericht Koblenz in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil.
Er muss den Unterhalt in diesem Fall aus dem Einkommen seiner neuen Ehefrau und evtl. aus Nebentätigkeiten bestreiten, erklärt das Gericht (Aktenzeichen: 9 UF 51/05).
Das Gericht verurteilte mit seinem Spruch einen Hausmann dazu, seinen beiden Töchtern aus erster Ehe weiterhin Unterhalt zu zahlen. Der Mann hatte dies abgelehnt. Seine Begründung: Da seine neue Ehefrau einen deutlich höheren Verdienst erziele als er selbst, habe er die Rolle des Hausmannes übernommen. Daher sei er nicht mehr zahlungsfähig.
Das OLG ließ diese Argumentation nicht gelten. Denn schließlich schulde ihm seine jetzige Ehefrau so genannten Familienunterhalt. Aus diesen Mitteln müsse er weiterhin für seine Töchter sorgen.
Außerdem sei ihm, etwa an Samstagen, durchaus auch eine Nebentätigkeit zuzumuten.
Soweit die Information die ich aus der Zeitung habe. Das Urteil im Original habe ich noch nicht im Internet gefunden. Wenn es „auftaucht“, bitte ich darum, mir dieses an die untenstehende Mailadresse zu schicken.
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Schumacher @ zweitfrauen.de