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Anwalt.tv
Unterhaltspflichtiger muss notfalls «privaten Konkursantrag» stellen
Ein unterhaltspflichtiger Vater muss notfalls einen «privaten Konkursantrag» stellen, wenn er wegen seiner Schulden nicht mehr zu Unterhaltszahlungen in der Lage ist. Das geht aus einem am Freitag bekannt gewordenen Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hervor. Das so genannte Verbraucher-Insolvenzverfahren habe zur Konsequenz, dass Betroffene nach sieben Jahren von den Restschulden befreit werden könnten, wenn sie sich nach Kräften um Tilgung der Schulden bemüht hätten. Die praktische Folge: Sie würden dann auch wieder weitgehend Unterhalt zahlen können, befanden die Richter.
Das Gericht hob mit seinem grundlegenden Spruch (Az.: 13 UF 666/03) die Entscheidung eines Familiengerichts auf, das die Unterhaltszahlungen eines getrennt lebenden Familienvaters gestoppt hatte. Nach Feststellungen des Familiengerichts war der Mann zur Weiterzahlung wegen Überschuldung finanziell nicht mehr in der Lage. Das OLG befand aber, das Familiengericht habe voreilig entschieden: Im Interesse der unterhaltsberechtigten minderjährigen Kinder sei es einem unterhaltspflichtigen Vater prinzipiell zumutbar, das Verbraucher-Insolvenzverfahren einzuleiten.