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Gericht: OLG Celle, 21. Zivilsenat
Typ, AZ: Urteil, 21 UF 195/07
Datum: 01.02.2008
Normen: BGB § 1603 ABS 2
Schlagwörter: Notwendiger Selbstbehalt bei Erwerbslosen und Erwerbstätigen.
Leitsatz: Hinsichtlich des notwendigen Selbstbehalts (§ 1603 Abs. 2 BGB) ist eine Differenzierung zwischen Erwerbslosen und Erwerbstätigen nicht gerechtfertigt. Der Senat geht künftig von einem einheitlichen notwendigen Selbstbehalt in Höhe von 900 EUR aus.