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Oberlandesgericht Dresden:
Großvater muss keinen Unterhalt an Enkel zahlen
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden muss ein Großvater keinen Unterhalt an seine Enkelin zahlen. Das Gericht wies mit seiner Entscheidung im Februar 2003 die Berufung der minderjährigen Klägerin zurück. So hatte das Amtsgericht Freiberg dem Mädchen, dessen Vater keinen Unterhalt zahlt, bis zum 31. Juli 2000 einen Unterhaltsanspruch von monatlich umgerechnet 82,30 Euro zuerkannt. Die Enkelin beanspruchte jedoch dauerhaft eine höhere Zahlung von ihrem Großvater.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass Großeltern ihre Lebensplanung nicht auf Unterhaltsansprüche von Enkeln einrichten müssten. Aus diesem Grund gelte hier der gleiche Selbstbehaltbetrag wie bei Unterhaltsansprüchen von Eltern gegenüber ihren Kindern. Im Fall des Großvaters reiche die nach Abzug der Unterhaltsverpflichtungen für seine Ehefrau verbleibende monatlichen Rente nicht aus, um Unterhaltszahlungen an die Enkelin zu leisten. Eine Schmälerung ihres eigenen angemessenen Bedarfs, die zu einer spürbaren Senkung des Lebensstandards führe, sei den Großeltern nicht zuzumuten. Das Gericht hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.
Aktenzeichen:
10 UF 771/02