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Hallo Jimmy,
wenn Deine Tochter oder deren Mutter den Nachnamen ändern wollen, müssen
sie erst Dich fragen, bzw. die Behörden fragen Dich. Dort kannst Du dann
die Zustimmung verweigern. Im Normalfall ist es nicht möglich, den Namen
zu ändern, wenn der Vater das nicht will.
Dein Besuchsrecht kannst Du bei Gericht einklagen. Evtl. wirst Du Dich
fragen lassen müssen, warum Du Dich nicht früher um das Besuchsrecht
gekümmert hast.
Bevor Du aber zum Gericht gehst, wäre es sinnvoll, wenn Du z. B. beim
Jugendamt um Vermittlung bittest. Gehe aber bitte nicht alleine zum
Jugendamt, sondern nimm einen Beistand mit, der Dir dort helfen kann und
der verhindert dass Dir Worte in den Mund gelegt werden, die Du nicht
gesagt hast.
Am Besten ist ein Beistand aus einer Vätergruppe. Frage doch mal im
Forum von www.vafk.de
begleiten kann.
Viele Grüße
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Gast [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Dienstag, 16. August 2005 18:38
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - PAS
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Entfremdung durch Einfluss der KM?
hallo hier ist jimmy komme aus kenya lebe seit 91 hier in deutschland .
meine ehe in ende 98 kaputt meine frau hat die besuch recht nicht
gefolgt bis jetzt und auch das gericht hat versagt . jetzt ist meine
tochter 14 und so schweriger kontakt zu halten o bekommen da sie
beanflüsst ist letzte jahr ist mein ex wieder geheiratet . wie fange ich
wieder mein besuch recht? den sie hat kein sorge recht . ich leide und
komme nicht zu ruhe . den ich habe angst mein tochter werd die name der
neu nehmen.
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Unser Kopf ist rund, damit unsere Gedanken die Richtung ändern können
Schumacher @ zweitfrauen.de