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Hallo Siena,
Wenn Dein LG gemeinsames Sorgerecht mit seiner Ex hat,sind Ärzte und auch alle anderen Institutionen (Schule,Kiga,etc.) zur Auskunft VERPFLICHTET.
Wenn er bei den Ärzten abblitzt,sollte er sich an die Krankenkasse UND an die Kassenärztliche Vereinigung weden.
Ein netter Brief mit der Forderung alle ausgegebenen Leistungen bekannt zu geben sowie die Anforderung aller Images eingelöster Rezepte und Überweisungen mit Verweis auf §305 SGB (Auskunftsrecht Patienten) hat bei uns Wunder gewirkt.Ebenfalls sollte Dein LG auf §34 BDSG verweisen (Bekanntgabe aller gespeicherten Daten über ihn/seine Kinder).
Mein LG hat auch keine Auskunft bei Ärzten,Kiga,Schule bekommen und wir durften uns immer nur wundern,wenn die Kleine von neuen Therapien erzählte oder sie auf Kiga/Schule angemeldet wurde,ohne Wissen des Vaters.
Nachdem er dann alle Institutionen mit Verweis auf o.g. § angeschrieben hatte,hat er jetzt eine wunderschöne Übersicht,sogar schwarz auf weiß,was seine "Ex" alles hinter seinem Rücken und z.T. bewußt gegen seinen Willen treibt.
Somit hat er auch endlich einige "Beweise",wie seine Ex ihn bewußt bei der Kindeserziehung ausbootet,ihm die Kleine versucht zu entfremden etc.
Ab damit zum Anwalt und dann Feuer machen und mal schauen...
Ich wünsche Dir und Deinem LG auf jeden Fall viel Glück und Kraft!
L|G Belinea