Beitrag 21 von 148 (14%) | Anfang zurück weiter Ende |
|
Hallo Schildi,
den Beschluss bitte anonymisiert hier einstellen. Solch positive Rechtsprechung brauchen wir.
Zu Deinen Fragen hab ich Folgendes in meinem 'Archiv' gefunden:
"Auch psychische Beeinträchtigungen, die aus dem Verhalten gegenüber engen Bezugspersonen des Kindes herrühren und zu einer starken Entfremdung des Kindes von den Eltern oder einem Elternteil führen, können das Kindeswohl so gefährden, dass eine ( teilweise ) Entziehung der elterlichen Sorge erforderlich wird ( siehe die Fälle OLG Köln, FamRZ 2004, 827; OLG Frankfurt, FamRZ 2004, 1311 [ ein Elternteil verhindert Kontakte des Kindes zum anderen Elternteil; regelmäßige Folge: Zunächst Androhung und Durchsetzung von Zwangsmitteln im Rahmen des § 33 FGG: OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 295; dann: Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts als Teilentziehung der elterlichen Soge [ OLG Frankfurt, FamRZ 2004, 1311 ]. Um die gesamte elterliche Sorge in einem derartigen Fall zu entziehen, müssen weitere Beeinträchtigungen hinzutreten: OLG Celle, FamRZ 2004, 1667 ] )."
Vielleicht nutzt die Zwangsgeldandrohung bereits, um Mama zum 'Umdenken' zu bewegen, evtl. aber auch erst die Verhängung des Zwangsgeldes. Soll ja auch ganz Hartnäckige geben. Zur Not den obigen Absatz der Mama zur Kenntnis bringen. Wie lange das insgesamt dauern kann, weiss ich leider auch nicht. Kommt darauf an ob es Eilanträge sind/werden etc. Evtl. nach den Entscheidungen darin googeln und nachrechnen, wieviel Zeit das jeweils in Anspruch nah. Wegen der Anhörung der Kinder hätte ich aufgrund des Alters mir lediglich beim Ältesten Gedanken gemacht, meine Erfahrung. Aber man hat ja schon Pferde k---en sehen.
Trotzdem, bleibt optimistisch - und macht die Betten ;-)
LG
Biene
ps: die o. g. Entscheidung des OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, S. 295, die Eurem Ablauf ähnelt, müsste Eurem Anwalt bekannt sein, ansonsten hier anfordern bei: [email protected].
Hallo an alle, nach 3 Jahren wurde nun doch endlich mal die Androhung auf Zwangsgeld wirklich verhängt!!!!! Die KM soll bis zu 500 € zahlen, wenn sie sich nicht an die Umgangsmodalitäten hält. Der Richter hat bei der Anhörung wohl (lt. meinem LG) ganz klar gesagt, daß, sollte die KM weiterhin den Umgang boykottieren, müsse über die Verteilung des Sorgerechtes neu nachgedacht werden. Vor ungefähr 1,5 Jahren wurde der Antrag meines LG auf Übernahme des alleinigen Sorgerechtes abgewiesen mit der Begründung, daß bisher noch nicht "alles versucht worden sei". Nun meine Frage: ist abschätzbar, wie die weitere Entwicklung vonstatten gehen wird, wenn sich die KM weiterhin querstellt? (Damit ist zu rechnen). Wie lange kann sich das noch alles hinziehen, wenn sie in Berufung geht? Zwar sind Umgangspflegerin und Richter davon überzeugt, daß der Umgang durch die Mutter verhindert wird, aber die Kinder zeigen immer mehr Tendenzen dem Umgang nicht mehr zuzustimmen, nicht, weil sie ihren Vater oder uns nicht mögen, sondern aus Streßsymptomen, Beeinflussung etc, (was halt zum PAS gehört). Sie sind 4,6,7,9 Jahre alt. Eine Anhörung der Kinder gab es bereits im letzten Jahr. Wie ist das noch junge Alter der Kinder zu werten? Fragen über Fragen....... Was ich eigentlich wissen will: soll ich schon mal die Betten für die Kinder beziehen? ;-) Ich freue mich über Antworten. Gruß, Schildi Lebe wild und gefährlich! |