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Die Bezeichnung eines Klägers/Beschuldigten als 'Querulant' begründet die Befangenheit des Richters.
Eine solche sprachliche Entgleisung kann nur aus der Welt geschafft werden, wenn der Richter sich SOFORT korrigiert und sich bei der betroffenen Partei entschuldigt.
OLG Frankfurt/Main
13.08.2002
AZ: 1 W 23/01
Das Urteil wurde als Anhang angehängt
[editiert: 24.04.04, 17:58 von Ingrid]
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