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Wenn ein gemeinsames Konto überzogen wird, müssen beide Ehepartner dafür haften. Es gibt aber eine Ausnahme: Geht z. B. der Mann ein riskantes Aktiengeschäft ein und überzieht dafür das Konto, kann die Bank das Geld nicht von der Frau zurückfordern
BGH: XI ZR 218/01
Das Urteil habe ich als PDF angehängt, da ich es nicht schaffe es direkt hier einzukopieren.
[editiert: 19.04.04, 19:38 von Ingrid]