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Nach der Scheidung befördert:
BGH: Für Versorgungsausgleich unbeachtlich
Wenige Tage, nachdem seine Ehe in die Brüche gegangen war, hatte ein Beamter berufliches Glück: Er wurde vom Regierungssekretär zum Regierungsobersekretär befördert. Und das wirkte sich infolge der angehobenen Besoldungsgruppe im Geldbeutel aus. Seine geschiedene Frau wollte an diesem beruflichen Aufstieg noch teilhaben und verlangte, die Beförderung beim Versorgungsausgleich zu berücksichtigen.
Versorgungsausgleich bedeutet: Bei der Scheidung werden die von den Eheleuten während der Ehezeit erworbenen Anrechte auf Versorgung (z.B. Rente, Pension oder Lebensversicherung) festgestellt. Hat ein Ehegatte mehr Anrechte als der andere angesammelt, muss er den Partner daran beteiligen.
Die Hiobsbotschaft für die ehemalige Regierungssekretärsgattin kam aus Karlsruhe: Wenn ein Beamter nach der Scheidung befördert wird, bleibt dies ohne Einfluß auf die Bewertung der während der Ehe erworbenen Versorgungsanwartschaften, entschied der Bundesgerichtshof (XII ZB 174/94). Das gilt auch dann, wenn der Beamte infolge der Beförderung rückwirkend (hier sogar zurück bis in die Ehezeit hinein) mehr Geld erhält. Die geschiedene Frau bekam von den höheren Bezügen nichts ab, weil die Beförderung eines Beamten erst mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde wirksam wird. Und die war dem Regierungsobersekretär erst nach der Scheidung überreicht worden.
Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14. Oktober 1998 - XII ZB 174/94
[editiert: 12.02.05, 14:16 von Ingrid]