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In einer langjährigen Ehe gehören die Ersparnisse auf einem Konto beiden Partnern. Auch dann, wenn es allein auf den Namen der Frau eingerichtet wurde und der Mann "nur" verfügungsberechtigt ist. Bei einer Trennung darf die Frau deshalb nicht einfach das Konto sperren. BGH XII ZR 9/01
Die Origianalentscheidung ist im Anhang.
[editiert: 21.04.04, 00:39 von Ingrid]
Dateianlagen:
BGH Kontoinhaber.pdf (65 kByte)
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