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OLG Naumburg
1997-01-30
3 UF 28/96
Rechtsbereich/Normen: § 1578 BGB
Quelle: FamRZ
Erwerbspflicht trotz Kinderbetreuung
Ausnahmsweise ist einer Mutter, die ein bis zu acht Jahre altes Kind betreut, eine Erwerbstätigkeit zuzumuten, wenn die Frau auch während der Ehezeit, als das Kind sehr klein war, einer Teilzeitbeschäftigung nachgegangen ist und diese aufgegeben hat, um mit ihrem neuen Lebenspartner zusammenleben zu können.
In einem solchen Fall ist der Frau zuzumuten, zumindest stundenweise zu arbeiten. Tut sie dies nicht, ist der Unterhaltsanspruch gegenüber ihrem Ex-Mann entsprechend des Einkommens, was sie bei einer solchen Tätigkeit bekommen könnte, zu kürzen.