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Weniger arbeiten wegen Kinderbetreuung - mehr Unterhalt
Nach einer Scheidung darf der Elternteil, der die Kinderbetreuung übernimmt, seine Arbeitszeit vermindern und dadurch dem anderen Elternteil höhere Unterhaltskosten anlasten. Eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz wurde im Juli 2003 veröffentlicht.
Im verhandelten Fall hatte eine geschiedene Frau ihren Ex-Ehemann auf Zahlung eines höheren Unterhalts verklagt. Der Mann hatte sich zuvor mit der Begründung geweigert, die Frau habe während der Ehe ganztags gearbeitet. Dies sei ihr auch nach der Scheidung zuzumuten. Das Gericht gab dagegen der Frau Recht. Gerade nach einer Scheidung bedarf ein Kind einer besonders intensiven Betreuung, so die Richter. Aus diesem Grund sei es sachgerecht, wenn sich die Mutter für eine Verringerung der Arbeitszeit entschieden habe, auch wenn auf den Vater dadurch höhere Unterhaltszahlungen zukämen.
Aktenzeichen:
11 UF 88/02