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Wer im Betrieb seines Ehepartners arbeitet, kann je nach Arbeitsbedingungen eine versicherungspflichtige Beschäftigung geltend machen und demnach bei der Entlassung Arbeitslosengeld bekommen. Das teilte das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in einem veröffentlichten Urteil in Main mit. (Az: L 1 AL 57/02)
Im vorliegenden Fall hatte eine Frau jahrelang im Betrieb ihres Mannes, einer KFZ-Werkstatt mit Tankstelle, gearbeitet. Sie hatte sich bei der Arbeitszeit an die Öffnungszeiten der Tankstelle zu halten und unterlag laut Gericht dem Weisungsrecht des Ehepartners als Arbeitgeber. Zudem hatte sie einen Vertrag. Das Gehalt wurde auf ihr Konto bezahlt und Sozialversicherungsbeiträge wurden entrichtet.
Als der Frau Mitte 2001 von ihrem Mann gekündigt wurde, beantragte sie Arbeitslosengeld. Die Zahlung wurde ihr jedoch mit der Begründung verweigert, sie habe in den letzten zwölf Monaten nicht in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden.
Das sah das Landessozialgericht anders und gab der Klägerin Recht. Die meist nicht als normales Arbeitsverhältnis gewertete Beschäftigung von Familienmitgliedern sei in diesem Fall nicht zutreffend.
[editiert: 17.04.04, 20:44 von Ingrid]