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BVerfG 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluß vom 9. 6. 2004 - 1 BvR 487/04
Einholung über das Umgangsrecht des nichtehelichen Vaters
FPR 2004 Heft 11 611
Einholung eines aktuellen Sachverständigengutachtens im Verfahren über das Umgangsrecht des nichtehelichen Vaters
Die nicht verheirateten Eltern haben eine 1997 geborene Tochter und streiten um das Umgangsrecht. Nachdem ein psychologisches Sachverständigengutachten zu dem Ergebnis gekommen war, dass der Verdacht des sexuellen Missbrauchs des Kindes nicht begründet sei, ordnete das AG begleiteten Umgang der Tochter mit ihrem Vater an. Die Mutter entzog im Beschwerdeverfahren das Kind und sich selbst einer erneuten Begutachtung. Das OLG schloss daraufhin den Umgang des Vaters mit seiner Tochter aus. Die Verfassungsbeschwerde des Vaters gegen den OLG-Beschluss hatte beim BVerfG Erfolg und führte zur Aufhebung und Zurückverweisung. Das Umgangsrecht sei verfassungsrechtlich geschützt durch Art. 6 II 1 GG. Das OLG habe das Elternrecht verkannt. Außerdem sei das durchgeführte Verfahren nicht geeignet, eine zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen. Es seien keine nachvollziehbaren Gründe für das Absehen von einer weiteren Begutachtung des Kindes ersichtlich.
GG Art. 6 II 1