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Europäischer Gerichthof für Menschenrechte, Vierte Sektion
Nichtamtliche Übersetzung
Quelle: Bundesministerium der Justiz, Berlin
11/10/01 - Rechtssache HOFFMANN gegen DEUTSCHLAND (Individualbeschwerde Nr. 34045/96)
Straßburg, 11. Oktober 2001
Dieses Urteil wird nach Maßgabe des Artikels 44 Absatz 2 der Konvention endgültig. Es wird gegebenenfalls noch redaktionell überarbeitet.
In der Rechtssache Hoffmann ./. Deutschland
hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Vierte Sektion) als Kammer mit den Richtern
Herrn A. Pastor Ridruejo, Präsident,
Herrn G. Ress,
Herrn L. Caflisch,
Herrn I. Cabral Barreto,
Herrn V. Butkevych,
Frau N. Vajić,
Herrn M. Pellonpää,
und Herrn V. Berger, Sektionskanzler,
nach nicht öffentlicher Beratung am 20. September 2001,
das folgende Urteil erlassen, das am selben Tag angenommen wurde:
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