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http://www.coe.int/t/d/menschenrechtsgerichtshof/dokumente_auf_deutsch/volltext/urteile/20070510-S.asp#TopOfPage
Urteile
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Fünfte Sektion
Anonymisierte nichtamtliche Übersetzung aus dem Französischen
Quelle: Bundesministerium der Justiz, Berlin
10/05/07 Rechtssache S. gegen DEUTSCHLAND (Individualbeschwerde Nr. 76680/01)
RECHTSSACHE S. GEGEN DEUTSCHLAND
(Individualbeschwerde Nr. 76680/01)
U R T E I L
STRASSBURG
10. Mai 2007
Dieses Urteil wird unter den in Artikel 44 Absatz 2 der Konvention aufgeführten Bedingungen endgültig. Es wird gegebenenfalls noch redaktionell überarbeitet.
In der Rechtssache S. ./. Deutschland
hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Fünfte Sektion) als Kammer durch die folgenden Richter:
Herrn P. Lorenzen, Präsident,
Frau S. Botoucharova,
Herrn K. Jungwiert,
Herrn R. Maruste,
Herrn J. Borrego Borrego,
Frau R. Jaeger,
Herrn M. Villiger,
und Frau C. Westerdiek, Sektionskanzlerin,
nach Beratung in nicht öffentlicher Sitzung am 10. April 2007
das folgende Urteil erlassen, das an diesem Tag angenommen worden ist:
VERFAHREN
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Skugor-BRD - Urteil 76680-01.mht (159 kByte)
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