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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Vierte Sektion
Nichtamtliche Übersetzung
Quelle: Bundesministerium der Justiz, Berlin
26/02/02 - Fall KUTZNER gegen DEUTSCHLAND (Beschwerde Nr. 46544/99)
Straßburg, 26. Februar 2002
Dieses Urteil wird unter den in Artikel 44 Absatz 2 der Konvention aufgeführten Bedingungen endgültig. Es unterliegt noch der Schlussredaktion.In der Rechtssache Kutzner . /. Deutschland
ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Vierte Sektion) als Kammer durch die folgenden Richter:
Herrn A. PASTOR RIDRUEJO, Präsident,
Herrn G. RESS,
Herrn C. CAFLISCH,
Herrn J. MAKARCZYK,
Herrn I. CABRAL BARRETO,
Frau N. VAJIC,
Herrn M. PELLONPÄÄ,
sowie den Kanzler, Herrn V. BERGER,
nach Beratung in nicht öffentlicher Sitzung am 10. Juli 2001 und 30. Januar 2002 am letztgenannten Datum zu folgendem Urteil gelangt:
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