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Eine laienhafte nicht amtliche Übersetzung:
Der Fall Niederböster
Ein Urteil des Straßbourger Gerichtes für Menschenrechte vom 27.02.2003 (Aktenzeichen: 39547 / 98)
Der europ. Gerichtshof setzt sich im Fall Niederböster gegen Deutschland wie folgt zusammen:
Herr I. Cabral Barreto –Präsident (gemeint wohl 1. Vorsitzender)
Herr G. Ress
Herr P.Kuris
Herr R.Türmen
Herr B.Zupancic
Frau H.S. Greve
Herr K.Traja (Richter)
und Herr V. Berger( Urkundsbeamter)
DAS GERICHTSVERFAHREN