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Hallo,
Zitat abendsau "evtl. wurde hier von seiten der ARGE und der KM ein Vertrag (SGB II § 33 siehe Unten) über eine Rückübertragung geschlossen.
dadurch wäre es möglich den kindesunterhalt im rahmen der düsseldorfer tabelle einzufordern.
um hier eine aussage zu machen, bräuchte man mehr hintergrund infos!"
Tja über diesen Vertrag besitze ich keine Infos. Müßte die ARGE uns Auskunft darüber geben?
Auf die Nachfrage wie sich die Nachzahlung sich überhaupt zusammensetzt, bekam mein Mann folgende Info:
Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle = 291 €* 10 Monate = 2.910,-- €
abzgl. geleisteter Unterhalt meines Mannes = - 1.891,74 €
Rückforderung der ARGE = 1.018,26 €
In der Berechnung der ARGE kann ich nicht erkennen, dass Kindergeld abgezogen wurde.
LG
Erdbeere